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29.01.05 / Neue Spuren / Datenschutz als Täterschutz in der Alpenrepublik

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 4 vom 29. Januar 2005

Neue Spuren
Datenschutz als Täterschutz in der Alpenrepublik

Die rasche Aufklärung des Falles Moshammer dank einer zufällig vorhandenen DNS-Probe des Mörders hat auch in Österreich eine Debatte über die DNS-Methode ausgelöst. Heftige Kritik von Rot und Grün, aber selbst vom Koalitionspartner ÖVP erntete dabei ein FPÖ-Politiker, der obligatorische DNS-Proben bei allen Straffälligen und Strafverdächtigen forderte und sich sogar eine Ausweitung auf Asylwerber und Einwanderer "vorstellen könne".

Prompt kamen Vorwürfe von Ausländerfeindlichkeit, und ein Grüner verlangte gar einen DNS-Test für FPÖ-Abgeordnete. Seriöser klingen Einwände, daß DNS-Spuren vor allem bei Gewaltverbrechen von Bedeutung seien, während man es in den meisten Fällen "nur" mit Kleinkriminalität zu tun habe. Doch dem ist entgegenzuhalten: Allein schon das Bewußtsein, daß die eigenen DNS-Daten gespeichert sind, kann auf manchen Straftäter hemmend wirken. Ein Sprecher von Innenministerin Prokop (ÖVP) wiederum meinte, die FPÖ-Forderung gehe ins Leere, weil bei erkennungsdienstlicher Behandlung ohnehin routinemäßig Speichelproben genommen würden - womit allerdings unbeantwortet bleibt, wieviele Kriminelle von der heutigen Praxis noch nicht erfaßt sind.

Natürlich meldeten sich auch die Datenschützer zu Wort, die immer "vor möglichen Mißbräuchen warnen", doch meist recht still sind, wenn bestimmte Geheimdienste beim Anzapfen und Abhören ertappt werden. Besonders entlarvend ist ihr Einwand, die DNS sei nicht wie ein Fingerabdruck nur ein Identifizierungsmerkmal, sondern liefere Informationen über die Person selber.

Doch angenommen, man wäre eines Tages so weit, aus der DNS auf Aussehen (beispielsweise Haut- und Haarfarbe) oder charakterliche Eigenschaften schließen zu können: Sind nicht gerade solche Informationen für die Kriminalisten besonders wichtig? Wieder einmal Datenschutz als Täterschutz! Daß die "Desoxyribo-Nuclein-Säure" (Träger der Erbinformation im Zellkern) meist nicht mit "DNS", sondern mit "DNA" abgekürzt wird - das "A" von "DNA" steht für englisch "acid" - läßt ebenfalls sauer aufstoßen. RGK


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