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05.03.05 / Keinerlei Sonderregeln / Rechte der deutsche Minderheit in Dänemark

© Preußische Allgemeine Zeitung / 05. März 2005

Keinerlei Sonderregeln
Rechte der deutsche Minderheit in Dänemark

Andere Länder, andere Sitten. Während in Schleswig-Holstein jetzt die dänische Minderheitenpartei SSW entscheidet, ob die abgewählte Ministerpräsidentin Simonis mit Rot-Grün an der Macht bleibt, zeichnet sich in Dänemark ein gegenteiliges Bild. Wie Siegfried Matlok, der Vertreter der deutschen Minderheit in Dänemark, berichtet, gelten dort keinerlei Sonderregelungen. Seit 1964 ist kein Abgeordneter seiner Schleswigschen Partei mehr im dänischen Parlament vertreten, da für die Minderheit genau wie für alle anderen die Zwei-Prozent-Sperrklausel gilt. So ist die deutsche Minderheit nur noch in den Kommunalparlamenten vertreten, und auch da gibt es keine Sonderregelungen. Diese wurden von der dänischen Regierung mit der Begründung abgelehnt, es könne nicht sein, daß eine deutsche Minderheit im dänischen Kommunalparlament die Bürgermeisterwahl entscheiden könne. Außerdem wolle man so jedes böse Blut in der Bevölkerung unterbinden.

Angesichts der Kieler Ereignisse muten dem deutschen Dänen Matlok die hiesigen Regelungen bizarr an. Man müsse als Minderheit darauf achten, daß man micht die Mehrheit majorisiert. Die Dänen selbst stören sich aber nicht an dem Verhalten des SSW, denn "wenn ein Däne etwas tut, dann ist es natürlich im Verhältnis besser, als wenn ein Deutscher es macht". R. Bellano


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