19.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
09.04.05 / "Erhalt marxistischer Rechtsauffassung" / Der Europäische Menschengerichtshof hat sich der BRD untergeordnet 

© Preußische Allgemeine Zeitung / 09. April 2005

"Erhalt marxistischer Rechtsauffassung"
Der Europäische Menschengerichtshof hat sich der BRD untergeordnet 
von Klaus Peter Krause

Betroffenheit, tiefe Enttäuschung, Entsetzen, Wut, Mutlosigkeit - das waren die Reaktionen, die die vielen Opfer unter den Zuhörern in Straßburg bei der Urteilsverkündung überkamen wie auch jene, die von der Nachricht zuhause erfuhren. Und alle bewegte die Frage: Wie konnte das geschehen? Warum als unzulässig abgewiesen?

Wer Antwort darauf in den fünf Seiten sucht, die der Kanzler des Europäische Menschengerichtshof (EGMR) nach der Urteilsverkündung als Kurzfassung des Spruches zum Mitnehmen ausgelegt hatte, gerät kopfschüttelnd in ungläubiges Staunen. Dort steht unter anderem dies: Der Gerichts-

hof meine, die Bundesrepublik Deutschland sei weder für das verantwortlich, was einst die sowjetische Besatzungsmacht, noch für das, was die DDR veranlaßt habe. Das gelte auch für ihre spätere Rechtsnachfolge der DDR, denn dabei handele es sich um sogenannte politische Verpflichtungen. Deshalb besitze der Gerichtshof keine Zuständigkeit, die Umstände der Enteignungen oder deren bis heute fortwirkenden Folgen zu untersuchen.

Aber nicht für das Unrecht der Sowjetunion und der DDR haben die beschwerdeführenden Opfer die Bundesrepublik verantwortlich gemacht, sondern dafür, daß sie menschenrechtswidriges Unrecht seit 1990 fortbestehen läßt, obwohl es durch Rückgabe oder Auskehr des unzulässigen Bereicherungserlöses wiedergutgemacht werden kann und Gesetze dafür bestehen. Und ebenso dafür, daß sie Opfern der Zeit nach 1949, also Opfern der DDR-Zeit, eine solche Wiedergutmachung einräumt und damit die Opfer der SBZ-Zeit ungleich behandelt, also diskriminiert. Ohnehin sind "politische Verpflichtungen" ebenso wenig sankrosankt wie alles politische Handeln, wenn es gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt, der sich die Bundesrepublik mit ihrem Tun untergeordnet hat.

Wohl ist verständlich, daß sich der Gerichtshof nicht zuständig fühlt, die Umstände der Enteignungen und ihre fortwirkenden Folgen zu untersuchen, und sich darauf beschränkt zu prüfen, ob die Opfer mit der Wiedervereini-gung eine "berechtigte Erwartung" besaßen, ihr Eigentum zurückzubekommen oder, wenn nicht mehr möglich, statt dessen eine Aus-gleichsleistung zu erhalten.

Aber auf eine solche Erwartung erkannte der Hof nicht, und er erkannte deswegen nicht darauf, weil auch er die komplizierten deutschen Regelungen zur Wiedergutmachung nicht durchschaut hat, sich mit ihnen möglicherweise auch nicht ausgiebig hat befassen mögen.

Deutlich wird dies daran, daß er wiederholt, was auch die Bundes-regierung behauptet: Die Gemein-same Erklärung schließe jegliche Rückgabe ausdrücklich aus. Eben das aber tut sie nicht, sie läßt sie offen und verweist auf spätere Regelungen - und diese gibt es (siehe oben). Der Gerichtshof verkennt also, daß die "berechtigte Erwartung" spätestens mit dem Inkrafttreten des Einheitsvertrages entstanden war, also am 3. Oktober 1990. Damit war für die SBZ-Opfer das Grundgesetz anzuwenden und hier dessen Gleichheitsrecht in Artikel 3. Deshalb ist seine Entscheidung ein Fehlurteil.

In einer ersten Stellungnahme hat der Nestor der deutschen Staats- und Völkerrechtslehrer, Karl Doehring von der Universität Heidelberg, das Urteil schon zerpflückt und geäußert, das Urteil bedeute die Aufrechterhaltung marxistischer Rechtsauffassung.

Es bedeute gleichzeitig, daß die Bundesregierung 1990, obwohl für sie die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) gegolten habe, die Rechtsfolgen der kommunistischen Mißachtung von Menschenrechten und Eigentumsschutz habe anerkennen und verewigen dürfen, wie es auch das Bundesverfassungsgericht schon gebilligt habe.

Zusammenfassend stellt Doehring fest: "Der EGMR verhilft mit dubioser Begründung der Bundesregierung zur Einbehaltung von rechtswidrig und brutal entzogenem Privateigentum und zu dem makaberen Ergebnis, daß die Enteigneten ihr Eigentum von ihrer eigenen Regierung zurückkaufen können, ein Ergebnis, für das wohl selbst Marxisten sich geschämt hätten."

Was in Deutschland politischer Wille war und ist, hat nun also auch eine für die Opfer zunächst aussichtsvolle letzte Instanz festgeklopft - wie rechtswidrig auch immer.

Damit sind diese Opfer, die verloren haben, um ihr Eigentum abermals betrogen. Betrogen sind sie auch um ihre Möglichkeit, sich tatkräftig am wirtschaftlichen Aufbau in ihrer Heimat zu beteiligen; Sie haben sich finanziell verausgabt, haben ihren Aufbauschwung und Tatendrang im Ringen mit Ämtern und Gerichten verkämpft, sind 15 Jahre älter als 1990, haben mithin 15 Jahre nutzlos verloren und bleiben damit als Investoren ausgesperrt.

Betrogen müssen sich auch alle jene Bürger in Mitteldeutschland fühlen, die einen Rechtsstaat wollten, die für ihn 1989 auf die Straße gegangen sind, die ihr Unrechtsregime auf bewundernswerte Weise abgeschüttelt haben. 

Betrogen sind auch die deutschen Steuerzahler, denn finanziell büßen müssen sie nun auch noch für die politische Fehlentscheidung der Nichtrückgabe und deren nachteilige Folgen für die Wirtschaft im Osten der Bundesrepublik Deutschland - als wenn sie nicht schon für genug politische Fehlentscheidungen aufzukommen hätten.

Betrogen ist damit auch Deutschland insgesamt, weil die verbohrte Ignoranz seiner politischen Kaste gegenüber den "Alteigentümern" und ihrem unternehmerischen Potential die gesamtdeutsche Wirtschaftskraft verhängnisvoll geschwächt hat und dies weiterhin tut.

So sind sie alle betrogen. Und keiner der politischen Täter und ihrer Mitläufer muß für dieses Desaster aufkommen, keiner wird dafür bestraft.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren