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06.08.05 / Mit zweierlei Maß / Selbstanzeige wegen Vergleich Hitler/Stalin wurde abgewiesen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 06. August 2005

Mit zweierlei Maß
Selbstanzeige wegen Vergleich Hitler/Stalin wurde abgewiesen

In Berlin unterrichtete jahrzehntelang unbeanstandet ein - wie manche Leute sagen - eigenwilliger Studienrat unter anderem das Fach Geschichte. Eines Tages fiel es einigen linken Eltern ein, ihn bei der vorgesetzten Stelle zu denunzieren mit der Behauptung, er habe den Holocaust ebenso geleugnet wie den Nationalsozialismus verherrlicht. Tatbestand: Er hatte im Unterricht Stalin mit Hitler verglichen.

Unverzüglich wurde der Studienrat suspendiert und saß viereinhalb Jahre lang zwar mit vollem Gehalt, aber von den Medien an den Pranger gestellt zu Hause. Dann endlich bekam er weitgehend Recht, aber nur weitgehend. Ihm wurde eine Gehaltskürzung von zehn Prozent für ein Jahr aufgebrummt, denn er habe im Unterricht nicht den Eindruck vermieden, den Nationalsozialismus relativieren zu wollen.

Das ist nun so politisch verbohrt wie bösartig. Aber immerhin liegt jetzt ein Präzedenzfall vor.

Der Bundesvorsitzende der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus - Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge", Bernd Stichler, wollte die Gerichtsentscheidung ad absurdum führen und zeigte sich am 17. Juni 2005 bei der Staatsanwaltschaft Berlin selbst an. In dieser Selbstanzeige schrieb er: "Am 16. Juni 2005 erschienen in der Berliner Zeitung und in der BZ je ein Bericht über einen Lehrer Karl-Heinz Schmick, der vor Gericht kam, weil er unter anderem Hitler und Stalin verglichen hatte. Diese Artikel haben mein staatsbürgerliches Gewissen aufgerüttelt und mich an meine staatsbürgerlichen Pflichten gemahnt. Aus diesem Grunde erstatte ich Anzeige gegen mich selbst wegen vorsätzlicher und fortgesetzter Verharmlosung von Nazi-Verbrechen. Als Bundesvorsitzender der ,Vereinigung der Opfer des Stalinismus' stelle ich ständig öffentliche Vergleiche zwischen Hitler und Stalin, zwischen Nationalsozialismus und Kommunismus an. Und damit nicht genug, ich behaupte sogar in der Öffentlichkeit, daß unter Berufung auf das ‚Schwarzbuch des Kommunismus' die Nazis zirka 30 Millionen Menschenleben zu verantworten hätten, die Kommunisten weltweit sogar 100 Millionen. So zuletzt geschehen am heutigen Tage in Anwesenheit von Bundestagsabgeordneten der CSU, SPD und FDP.

Dem Verhalten von Senator Böhler (Schulsenator in Berlin) entnehme ich nun laut Presseberichten, daß ich das alles gar nicht darf. Da ich kein Lehrer bin und Herr Böger mich daher nicht suspendieren kann, wähle ich den Weg der Selbstanzeige, um für meine schweren Verfehlungen zu büßen. Hochachtungsvoll Bernd Stichler, Bundesvorsitzender."

Es vergingen nur zehn Tage, bis die Staatsanwaltschaft Berlin Herrn Stichler unter dem Aktenzeichen 81 AR 32/05 wissen ließ: "Sehr geehrter Herr Stichler, auf Ihr vorbezeichnetes, als Selbstanzeige bezeichnetes Schreiben vom 17. Juni 2005 teile ich Ihnen mit, daß von hier keine Veranlassung gesehen wird, aufgrund der von Ihnen dargestellten Umstände gegen Sie ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat i. S. v. Paragraph 152 Abs. 2 StGO liegen daher nicht vor. Mit freundlichen Grüßen, gez. Strom. Staatsanwalt"

Wer darf nun Stalin mit Hitler vergleichen, ohne belangt zu werden? Und wem ist es verboten? Es dürfte dringend an der Zeit sein, im Sinne der politischen Korrektheit eine öffentliche Klarstellung zu treffen. Hans-Joachim von Leesen


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