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24.09.05 / Wie geht es weiter in Berlin? / Der mögliche Fahrplan zur Bildung einer neuen Regierung

© Preußische Allgemeine Zeitung / 24. September 2005

Wie geht es weiter in Berlin?
Der mögliche Fahrplan zur Bildung einer neuen Regierung

Die Beinahe-Pattsituation der beiden großen Volksparteien Union und SPD macht die Wahl des Bundeskanzlers spannend wie nie. Was sieht das Grundgesetz vor in einer kniffligen Lage wie dieser? Wie könnte es jetzt weitergehen? Hier ein möglicher chronologischer Ablauf:

19. September, nach der Wahl: Nach demokratischer Tradition hat die Bundestagsfraktion, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhielt, also die CDU/CSU-Fraktion, den Auftrag zur Regierungsbildung. Sie führt Koalitionsverhandlungen. Allerdings kann auch eine andere Fraktion (so die SPD) Gespräche mit dem Zweck einer Mehrheitsfindung führen, sollten CDU/CSU scheitern.

2. Oktober: 219000 Dresdner im Wahlkreis 160 wählen. Erst danach steht das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl fest. Die durch den Tod einer sächsischen NPD-Kandidatin im Wahlkampf verfassungsrechtlich notwendig gewordene spätere Wahl in diesem Wahlkreis entscheidet maximal über drei Bundestagssitze.

13. Oktober: Die wahrscheinlich letzte große Entscheidung des alten Kabinetts ist zu erwarten. Es geht um die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan.

18. Oktober: Mindestens bis zu diesem Tag ist rot-grüne Regierung im Amt. Spätestens an diesem Tag (30 Tage nach der Wahl) muß sich der neue Bundestag konstituieren, sprich zum ersten Mal tagen (auf diese Frist hat die verspätete Wahl in Dresden keinen Einfluß). In dieser ersten Sitzung des neuen Parla-ments kann bereits der Bundeskanzler gewählt werden - oft geschah dies jedoch erst in der zweiten oder dritten Sitzung. Das Vorschlagsrecht hat der Bundespräsident. Er ist frei in seiner Entscheidung, orientierte sich aber in der Vergangenheit am Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Angesichts der unklaren Mehrheitsverhältnisse dürfte die sofortige Wahl diesmal schwerfallen. Daher könnten mehrere Wahlgänge erforderlich sein. Um an diesem Tag gewählt zu werden, muß der Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen des Bundestages gewinnen (absolute Mehrheit). Gelingt das nicht, ist das Vorschlagsrecht für die weiteren Wahlgänge bei den Parteien.

1. November: Höchstens bis zu diesem Tag dürfen sich die Parteien im neuen Bundestag mit dem gegebenenfalls nötigen zweiten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers Zeit lassen. Auch im zweiten Wahlgang gilt: Für eine erfolgreiche Wahl ist mehr als die Hälfte der Stimmen aller Bundestagsmitglieder einzuholen. Scheitert der zweite Wahlgang auch, ist sofort ein dritter Wahlgang durchzuführen. Aus diesem Wahlgang geht als Kanzler hervor, wer im Vergleich zu seinen Mitbewerbern die meisten Stimmen erlangt hat (relative Mehrheit). Wahrscheinlich ist eine Kampfabstimmung zwischen Angela Merkel und Gerhard Schröder. Der Bundespräsident muß den Gewinner zum Kanzler ernennen, es sei denn, der Kanzler ist nur mit relativer Mehrheit gewählt worden, dann hat der Bundespräsident (binnen sieben Tagen) die Möglichkeit, entweder den Gewählten zum Kanzler zu ernennen, oder den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen auszurufen.

Der Bundespräsident kann somit einer Minderheitsregierung die Zustimmung verweigern und Neuwahlen ausrufen. Wird der Kanzler mit absoluter Mehrheit im dritten Wahlgang gewählt, hat der Bundespräsident die Pflicht, ihn zu ernennen. Die Parteien könnten den Bundespräsidenten de facto zwingen, Neuwahlen auszurufen, wenn sie sich darin einig sind, daß sie keinen der Vorgeschlagenen wählen.

7. November: Spätestens bis zu diesem Tag muß der Bundespräsident entweder den Kanzler ernannt oder Neuwahlen ausgerufen haben. SV


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