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15.10.05 / Sieger sitzen über Besiegte zu Gericht / Vor 60 Jahren wurde vor dem Internationalen Militärgerichtshof Anklage gegen die Hauptkriegsverbrecher erhoben

© Preußische Allgemeine Zeitung / 15. Oktober 2005

Sieger sitzen über Besiegte zu Gericht
Vor 60 Jahren wurde vor dem Internationalen Militärgerichtshof Anklage gegen die Hauptkriegsverbrecher erhoben

Am 18. Oktober 1945 wurde vor dem von den vier Besatzungsmächten Deutschlands eigens hierfür einberufenen Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg Anklage erhoben gegen Hermann Wilhelm Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Robert Ley, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk, Hjalmar Schacht, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Martin Bormann, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Constantin Freiherr von Neurath und Hans Fritzsche. Die Personen wurden angeklagt als Einzelpersonen, aber auch "als Mitglieder folgender Gruppen und Organisationen, soweit sie ihnen angehörten: Die Reichsregierung; das Korps der politischen Leiter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei; die Schutzstaffeln der NSDAP (allgemein bekannt als ,SS') einschließlich des Sicherheitsdienstes (allgemein bekannt als ,SD'); die Geheime Staatspolizei (allgemein bekannt als ,Gestapo'); die Sturmabteilungen der NSDAP (allgemein bekannt als ,SA') und der Generalstab und das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht". Die Deutschen wurden angeklagt der "Verbrechen gegen den Frieden ..., die durch Planen, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung von Angriffskriegen, die zugleich auch Kriege unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen waren, begangen wurden; ferner Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Den Angeklagten wird auch Teilnahme an der Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung, aller dieser Verbrechen zur Last gelegt."

Der Prozeß fand vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 statt. In dieser Zeit hat der Gerichtshof 403 öffentliche Sitzungen abgehalten. 33 von der Anklagebehörde benannte Zeugen haben mündlich gegen die einzelnen Angeklagten ausgesagt, und 61 Zeugen, zu den noch 19 der Angeklagten hinzukommen, sagten für die Verteidigung aus. Weitere 143 Zeugen machten ihre Aussagen für die Verteidigung in Form schriftlicher Antworten auf Fragebogen.

Für eine Verurteilung bedurfte es von den vier Richterstimmen entsprechend den vier Besatzungsmächten einer Mehrheit von drei Voten, die sich dafür aussprachen. Im Falle von Schacht und von Papen führte eine Pattsituation zum Freispruch, für eine Bestrafung Fritzsches sprach sich nur der sowjetische Richter aus. Mit einem Todesurteil endete der Prozeß für Bormann (in Abwesenheit), Frank, Frick, Göring, Jodl, Kaltenbrunner, Keitel, Ribbentrop, Rosenberg, Sauckel, Seyß-Inquart und Streicher. Göring beging Selbstmord. Die übrigen wurden am 16. Oktober 1946 gehängt. Dönitz, Funk, Heß, Freiherr von Neurath, Raeder, von Schirach und Speer erhielten Haftstrafen zwischen zehn Jahren und lebenslänglich. Ley hatte bereits vor Prozeßbeginn den Freitod gewählt. Gegen Krupp von Bohlen und Halbach war das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt worden. Als verbrecherische Organisationen und Gruppen wurden SS, SD, Gestapo und das Führerkorps der NSDAP verurteilt. M. R.

Foto: Prozeß vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher: Auf der Anklagebank sitzen Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Hans Fritzsche, Albert Speer, Constantin Freiherr vom Neurath und Arthur Seyß-Inquart in der hinteren Reihe sowie Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim Ribbentrop, Wilhelm Keitel und Ernst Kaltenbrunner in der vorderen (von links nach rechts)


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