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26.11.05 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 26. November 2005

Meldungen

Im Zweifel für Stolpe

Karlsruhe - Der ehemalige Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hat vor dem Bundesverfassungsgericht in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit um gegen ihn erhobene Stasi-Vorwürfe Recht bekommen. Das Karlsruher Gericht hob damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1998 auf. Der Bundesgerichtshof hatte seinerzeit eine Äußerung des Berliner CDU-Politikers Uwe Lehmann-Brauns für zulässig erklärt. Lehmann-Brauns hatte behauptet, Stolpe sei als "IM Sekretär über 20 Jahre im Dienste des Staatssicherheitsdienstes tätig" gewesen. Der BGH muß nun erneut entscheiden.

 

Zahme Deutsche

Berlin - Die deutschen Arbeitnehmer streiken vergleichsweise wenig. Zwischen 1994 und 2003 gingen je 1000 Beschäftigte nur vier Tage pro Jahr durch Streik verloren. in Island waren es 554 Tage. Nur die Japaner und Schweizer sind noch zahmer.

 

EU contra Hartz IV

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hebt einen Teil der deutschen Hartz-Gesetzgebung zu älteren Arbeitnehmern auf. Der Gerichtshof erklärte die gesetzliche Regelung für nichtig, da niemand wegen seines Alters diskriminiert werden dürfe. Konkret dürfen Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre alt sind, nicht immer wieder mit befristeten Verträgen beschäftigt werden, entschieden die Richter in Luxemburg. Sie erkannten aber an, daß die Regierung mit der Förderung älterer Menschen ein wichtiges Ziel verfolge. Gegen dieses Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.


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