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17.12.05 / Pressefreiheit in Gefahr

© Preußische Allgemeine Zeitung / 17. Dezember 2005

Hans-Jürgen Mahlitz:
Pressefreiheit in Gefahr

Eine Zensur findet nicht statt – so regelt es unser Grundgesetz und billigt damit der Pressefreiheit einen hohen Rang zu. Weitere Gesetze unterstützen das, zum Beispiel die Regelungen über Informantenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht. Niemand kann einen Journalisten zwingen, seine Quellen offenzulegen und seine Informanten zu benennen. Gäbe es diesen besonderen Schutz nicht, wären viele Skandale wohl nie aufgedeckt, viele Mißstände nie abgestellt worden.

Aber muß die Pressefreiheit nicht da enden, wo sie die Aufklärung schwerer Straftaten verhindert? Muß der Journalist nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verzichten, wenn er – unter dem Siegel der Verschwiegenheit – Kenntnis von einem geplanten Verbrechen, beispielsweise einem Terrorakt, erlangt? Ist also die Pressefreiheit allen anderen Rechtsgütern übergeordnet? Wir Journalisten müssen im Einzelfalle unsere ganz persönliche Entscheidung treffen, und das erlegt uns auch eine ganz besondere Verantwortung auf – der nicht alle immer gerecht werden.

Nun aber droht aus „Europa“ eine gefährliche Aushöhlung der Pressefreiheit. Eine EU-Richtlinie soll das Speichern von Telefon- und Internetverbindungen für mindestens sechs Monate erlauben. Und nicht nur das Speichern – auch das Auswerten! Im Klartext: Wenn ich in der PAZ über Mißstände in einer Behörde berichte, kann lückenlos nachgeprüft werden, mit wem ich in den vergangenen Monaten telefoniert oder E-Mails ausgetauscht habe. Meine Informanten wären damit meist leicht zu enttarnen; in hartnäckigen Fällen könnte man ja auch noch Bewegungsprofile erstellen, die sich – illegal, aber sehr effektiv – auf die Daten von Handy und Kfz-Navigationssystem stützen.

Die absehbare Folge: Wer von Skandalen in Behörden, Unternehmen, Organisationen oder Verbänden weiß, wird sich künftig hüten, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Journalisten können ihm noch so glaubwürdig Informantenschutz zusichern; auch ohne deren Zutun wird er sich im feingewobenen, europaweit gespannten elektronischen Netz der Fahnder und Schnüffler verfangen.

Es geht nicht darum, einem überzogenen Datenschutz das Wort zu reden. Im Zweifel muß immer Opferschutz vor Täterschutz gehen; hier haben sich die Koordinaten leider verschoben. Es geht auch nicht darum, den Journalisten Privilegien zu sichern. Die Attacke zielt nämlich nur vordergründig auf mich, den Zeitungsmacher, in Wahrheit aber auf Sie, den Zeitungsleser: Sie sollen bestimmte Dinge nicht mehr lesen können, und das erreicht man am besten, indem man die Journalisten daran hindert, diese Dinge zu schreiben. Das wiederum ist am bequemsten zu bewerkstelligen, indem man Leute, die Brisantes wissen, davon abhält, dies Journalisten zu erzählen.

Bislang hat das auf Informantenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht und Zensurverbot gestützte System der Pressefreiheit bei uns recht gut funktioniert. In meinen fast 40 Berufsjahren habe ich mir als betont konservativer Publizist zwar nicht nur Freunde gemacht, wohl aber viele Gegner und auch einige Feinde – damit kann man leben. Aber ich bin nie gezwungen gewesen, etwas zu schreiben, was ich mit meinem Gewissen nicht hätte vereinbaren können.

Was allerdings jetzt aus Brüssel auf uns zukommt, erfüllt mich mit Sorge. Wenn diese Datenspeicher-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, werden wir auch in Deutschland irgendwann nur noch gleichgeschaltete, gleichförmige und unkritische Medien haben. Ganz ohne Zensur, denn die findet auch weiterhin nicht statt. Sie wird dann auch nicht mehr benötigt …


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