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31.12.05 / Kampf der Diffamierung / Historikerin belegt, daß Vergewaltigungen durch Wehrmachtsangehörige hart bestraft wurden

© Preußische Allgemeine Zeitung / 31. Dezember 2005

Kampf der Diffamierung
Historikerin belegt, daß Vergewaltigungen durch Wehrmachtsangehörige hart bestraft wurden
von H.-J. von Leesen

Vor kurzem las der Berichterstatter in seinem Regionalblatt – und der Journalist hatte es so formuliert, als sei es eine allgemein bekannte und nicht bezweifelbare Tatsache –, daß im Osten Vergewaltigungen durch Soldaten der Wehrmacht nicht bestraft worden seien. Dergleichen Diffamierungen liest man seit Jahren, seitdem ein damals für Kultur zuständiges Regierungsmitglied im Zusammenhang mit der Reemtsma-Ausstellung von der deutschen Wehrmacht als von einem „wandernden Schlachthaus“ gesprochen hat. Seitdem wird den deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges alles Üble unterstellt, ohne daß man meint, die Behauptungen auch beweisen zu müssen.

2004 erschien ein umfangreiches wissenschaftliches Werk, hervorgegangen aus einer Dissertation an der Universität Bern zum Thema „Wehrmacht und sexuelle Gewalt – Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939–1945“ von Birgit Beck. Sie war offensichtlich die erste, die die umfangreichen Akten der Wehrmachtsjustiz durchgearbeitet hat, um herauszufinden, wie die deutschen Militärgerichte mit dem Tatbestand der Vergewaltigung, damals meist Notzucht genannt, in den von Deutschland besetzten Ländern umging.

Generell war es den Angehörigen der Wehrmacht und der Waffen-SS verboten, intime Kontakte mit Frauen in besetzten Gebieten aufzunehmen. Trotzdem kam es zu solchen Beziehungen, deren Verbot nicht durchsetzbar war. In der Regel wurden die Beziehungen, deren Ergebnis eine große Zahl Kinder mit deutschen Soldatenvätern waren, im gegenseitigen Einvernehmen gepflegt.

Daneben gab es Vergewaltigungen – angesichts von insgesamt über 17 Millionen Männern, die im Laufe des Krieges die deutsche Soldatenuniform trugen, sind 5349 Verurteilungen wegen Sittlichkeitsvergehen in der Tat keine hohe Zahl. Entegegen gegenteiliger Behauptungen sind sie aber kein Beweis dafür, daß etwa im Osten Vergewaltigungen lax oder gar nicht verfolgt worden seien. Das Gegenteil dürfte richtig sein. Die Autorin schildert sowohl aus Polen als auch aus der Sowjet-union detailliert Verfahren wegen Unzucht, versuchter Nötigung zur Notzucht und dergleichen. Die Akten belegen, daß fast immer sorgfältig ermittelt wurde. Die Verurteilungen erfolgten auch aufgrund von Anzeigen der Frauen selbst oder von Angehörigen oder Freunden. In anderen Fällen hatten Kameraden der Täter, die von dem Verbrechen Kenntnis erhalten hatten, Anzeige erstattet. (Aufschlußreich ein Fall, in dem ein Angeklagter, der vor seinem Eintritt in die Wehrmacht offenbar eine Funktion in der NSDAP innehatte, deswegen beson-ders hart bestraft wurde, weil sich Nationalsozialisten nach Ansicht des Gerichts besonders verantwortungsvoll zu verhalten hätten.) Zeugen wurden ernst genommen, gleichgültig, ob sie der Wehrmacht angehörten oder Zivilpersonen aus den besetzten Gebieten waren.

Grundlage für die Verurteilung waren das Militärstrafgesetzbuch mit der Disziplinarstrafordnung (für kleinere Übertretungen), ergänzt durch die Kriegsstrafverfahrensordnung. Die dort vorgesehenen Strafen reichten bis zur Todesstrafe. Es wurden Zuchthaus- und andere Freiheitsstrafen wie Arrest, Gefängnis oder Festung und militärische Ehrenstrafen verhängt. Der Gerichtsherr konnte den Vollzug zur Bewährung aussetzen; die Bewährung erfolgte dann in Strafeinheiten, in denen der Dienst außerordentlich hart und gefahrvoll war. Natürlich gab es in solchen Verfahren auch Freisprüche, wie vor jedem Gericht. Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren war generell strafbar, bewiesene Notzucht wurde mindestens mit einjähriger Gefängnis- oder mit Zuchthausstrafe geahndet. Die Autorin bescheinigt der Feldgendarmerie, daß sie „meist sehr genau“ die Vorwürfe überprüfte. Es werden Beispiele angeführt. Frau Beck hat nur wenige Fälle gefunden, in denen Verbrechen nicht verfolgt wurden.

In dem Buch wird dem in der Literatur immer und häufig gern vorgebrachten Vorwurf nachgegangen, Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS hätten in großem Umfang vergewaltigt, ohne dafür bestraft worden zu sein. Nicht zuletzt damit werden die Massenvergewaltigungen der Roten Armee in den letzten Kriegsmonaten erklärt, wenn nicht gar gerechtfertigt. Frau Beck kommt zu dem Schluß, daß all diese Darstellungen nichts sind als Behauptungen ohne Beweiskraft. Quellen werden nie angegeben. Sie zitiert des berüchtigten Hannes Heer Behauptung von „sexuellen Perversionen in großen Teilen der Truppe“, für die es nach Frau Beck keinerlei Beweise gibt. Wenn in einer ARD-Sendung, die 1998 ausgestrahlt wurde, das Bild einer nackten toten Frau gezeigt und dazu behauptet wurde, sie sei von Soldaten der Wehrmacht vergewaltigt und erschossen worden, dann wird dazu weder ein Ort noch eine Zeit noch sonst irgendeine Quelle angegeben. Es ist nichts als eine Verleumdung. Dabei hätte man, und das zeigt dieses neue Buch, die in großem Umfang vorhandenen Ak-ten heranziehen können, um ein wahrheitsgetreues Bild des Verhaltens der Wehrmacht auf diesem Gebiet zu gewinnen. Man ist daran offenbar nicht interessiert, sondern geht stets von der Behauptung aus, schuldig seien generell die Deutschen. Und widerspricht einmal ein Autor solchen Behauptungen, wird seine Arbeit als „unwissenschaftlich“ abqualifiziert, ohne auch diesen Vorwurf zu belegen. Erklären ehemalige Soldaten, ihnen seien keine Vergewaltigungen im Rahmen der Wehrmacht bekannt, dann wird das mit der Behauptung, sie würden ihre Schandtaten „verdrängen“, vom Tisch gewischt. Hier liegt eine umfassende, sorgfältig durch Quellen belegte Darstellung des Verhaltens der Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS in den besetzten Gebieten vor. Es wäre außerordentlich aufschlußreich, eine ähnliche Arbeit über das gleiche Thema zu finden, in der das Verhalten der Truppen der USA, Großbritanniens, Frankreichs oder gar der UdSSR untersucht würde.

Im Versuch eines historischen Überblicks über Vergewaltigungen in Kriegen der Vergangenheit zieht die Autorin für den Ersten Weltkrieg britische Autoren wie John Horne, Alan Kramer, J. A. Morgan sowie den Bryce Report heran, die grauenhafte Schilderungen deutscher Greuel kolportieren. Sie begegnet ihnen zwar mit Skepsis, weil spätere Überprüfungen ergeben hätten, daß Beweise dafür nicht gefunden werden konnten, doch meint sie, daß irgend etwas wohl doch dran sein müßte: Sie schreibt, es „scheint die Annahme berechtigt, daß es vor allem zu Beginn des Krieges zu Sexualverbrechen in größerem Umfang kam.“ Es ist offenbar einer deutschen Wissenschaftlerin von heute unvorstellbar, daß britische amtliche Stellen im Rahmen der psychologischen Kriegführung derartige Greuelgeschichten von A bis Z erfanden. Das ging bereits aus der kritischen Untersuchung von Lord Ponsonby hervor, die er Ende der 20er Jahre veröffentlichte (deutsche Ausgabe „Lügen in Kriegszeiten“, 1930) sowie aus der Arbeit der an der Universität Brüssel forschenden und lehrenden Prof. Anne Morelli (deutsche Ausgabe „Die Prinzipien der Kriegspropaganda“, 2004). Kein Wort dieser britischen Sammlungen deutscher Greuel entsprach den Tatsachen! Das hätte eigentlich Frau Beck wissen müssen.

Ansonsten kann nach Erscheinen des Buches „Wehrmacht und sexuelle Gewalt“ niemand mehr behaupten, die Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS hätten sich in besonderer Weise sexueller Verbrechen schuldig gemacht oder solche Verbrechen seien nicht in gebührender Weise verfolgt worden. Tut er es dennoch, erweist er sich als unbelehrbar und böswillig.

Birgit Beck: „Wehrmacht und sexuelle Gewalt – Sexualverbrechen vor deutschen Gerichten 1939–1945“, Schöningh, Paderborn 2004, 370 Seiten, 39,90 Euro

Russische Frauen schälen für eine Feldküche der Wehrmacht Kartoffeln. Foto: pa


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