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31.12.05 / Milliardengrab / Nicht nur Hartz IV kostet unsinnig viel Geld

© Preußische Allgemeine Zeitung / 31. Dezember 2005

Milliardengrab
Nicht nur Hartz IV kostet unsinnig viel Geld

Anfang der Woche bestätigten die ernüchternden Ergebnisse einer von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchung, was schon lange vermutet worden war: große Teile der Hartz-Arbeitsmarktreformen sind wirkungslos und kosten sogar zusätzliche Milliarden Euro. Aber nicht nur die Hartz-Reformen sind unergiebig und kosten viel, auch die seit 1997 staatlich geförderte Altersteilzeit erweist sich als Milliardengrab. Die Beschäftigungseffekte bleiben nämlich hinter den Erwartungen zurück. Trotzdem erfreut sich die Altersteilzeit (ATZ) wachsender Beliebtheit: Im September 2005 wurden über 90000 Altersteilzeitler öffentlich gefördert – 3000 mehr als neun Monate zuvor. In gut vier von fünf Fällen haben sich die älteren Beschäftigten für das Blockzeitmodell entschieden. Dabei arbeiten die ATZler in der ersten Phase Vollzeit. In der zweiten Hälfte müssen sie dann gar nicht mehr im Büro oder in der Werkhalle erscheinen, bekommen aber ihr Altersteilzeitentgelt. Alternativ kann auch über die gesamte Zeit bis zum Ruhestand halbtags geschafft werden. Finanziell lohnen sich beide Wege: Weil der Arbeitgeber laut Gesetz den Teilzeitbruttolohn um 20 Prozent aufstocken muß, gehen die ATZler am Monatsende mit mehr als ihrem halben Gehalt nach Hause. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, die Rentenbeiträge auf 80 Prozent des ursprünglichen Vollzeitniveaus anzuheben. Die Beschäftigten büßen dadurch kaum Ansprüche bei der gesetzlichen Altersvorsorge ein.

Die Zeche bleibt allerdings an den Steuer- und Beitragszahlern hängen: Erstens werden nur auf das halbierte ehemalige Vollzeitgehalt Sozialabgaben fällig – nicht aber auf die Zuschüsse. Gleichzeitig können sie jedoch sämtliche Leistungen in Anspruch nehmen. Zweitens erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschüsse. Einzige Voraussetzung: Der Betrieb stellt im Gegenzug einen Arbeitslosen, Ausgebildeten oder Azubi ein. Die Regelung kommt die Nürnberger Behörde teuer zu stehen. Im Jahr 2004 zahlte die Bundesagentur für Arbeit eine Milliarde Euro für die Förderung der Altersteilzeit – 2005 werden es voraussichtlich 1,1 Milliarden Euro sein.

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber auf einen Drehtüreffekt gehofft: Ältere Beschäftigte machen ihren Platz frei, Arbeitslose rücken nach. Was die Bundesagentur den ATZlern zuschießt, sollte sie auf diese Weise bei den Arbeitslosen einsparen. Doch das Kalkül geht nicht auf: Nur 27 Prozent der Arbeitnehmer, die 2004 infolge von ATZ-Vereinbarungen eine neue Stelle gefunden haben, erhielten zuvor Leistungen vom Arbeitsamt. Da ist es nur ein schwacher Trost, daß das Altersteilzeitgesetz Ende 2008 ausläuft. Aufgrund der Förderdauer von maximal sechs Jahren wird die BA bis 2014 zahlen müssen. Der Gesetzgeber sollte die teuren ATZ-Vorschriften daher besser heute als morgen streichen.

Eine für den Staat kostengünstigere Alternative gibt es ohnehin schon: die so genannte Teilrente mit Option auf Teilzeitbeschäftigung. Bei diesem Modell erhalten Arbeitnehmer ab 62 Jahren mindestens ein Drittel ihres bis dahin erreichten Rentenanspruches. Je nach Höhe der Teilrente dürfen sie sich einen bestimmten Betrag hinzuverdienen. Der Vorteil: Die Bundesagentur wird nicht zur Kasse gebeten und die Rentner zahlen weiter Beiträge zu den Sozialversicherungen. iwd / E. D.


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