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31.12.05 / Hilfe für Familien / Wohnstätte für autistische Kinder geplant

© Preußische Allgemeine Zeitung / 31. Dezember 2005

Hilfe für Familien
Wohnstätte für autistische Kinder geplant

Im kommenden Jahr eröffnet der Verein Oberlinhaus die erste Wohnstätte für Kinder und Jugendliche mit Autismus in Potsdam. Zunächst sind zehn Plätze für autistische Kinder und Jugendliche geplant. Wenn Eltern mit der Diagnose Autismus konfrontiert werden, dann liegt die Zukunft erst einmal im Dunkeln vor ihnen. Zu wenig weiß die Bevölkerung über dieses Thema. Im wesentlichen handelt es

sich um eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, bei der starke Beeinträchtigungen in der Wahrnehmungsfähigkeit, der Sprache und Kommunikation der Kinder zu beobachten sind. Die Behinderung ist nicht heilbar, aber durch intensive therapeutische und erzieherische Hilfestellungen kann man auch autistischen Kindern weiterhelfen. In Einzelfällen können autistische Menschen so weit kommen, daß sie mit individuellen Therapiehilfen langfristig ein relativ selbständiges Leben führen können. Deshalb benötigen Kinder mit starken autistischen Störungen eine Wohnstätte mit einem eigenen Lern- und Lebensumfeld, damit die oftmals überforderten Familien entlastet werden können.

Träger des Oberlinhauses ist der 1871 in Berlin gegründete Oberlinverein, benannt nach dem elsässischen Sozialreformer Pfarrer Johann-Friedrich Oberlin (1740–1826). Wesentliches Ziel des Vereins war es, die Betreuung und Bildung von kleinen Kindern zu organisieren und zu fördern. So eröffnete der Oberlinverein 1874 im damaligen Nowawes (heute Babelsberg) eine Kleinkinderschule mit einem Seminar zur Ausbildung von Kleinkinderschullehrerinnen. 1878 wurde das neuerbaute Mutterhaus eröffnet, in dem 1881 eine Poliklinik, 1883 eine Kinderkrippe und 1888 eine erste Krankenstation ihren Betrieb aufnahmen. 1886 begann die Arbeit mit behinderten Menschen im Oberlinhaus.

Innerhalb der „Deutschen Vereinigung für Krüppelpflege e. V.“ hat sich das Oberlinhaus maßgeblich an der Entstehung des ersten „Krüppelfürsorgegesetzes“ beteiligt, welches 1920 er-lassen wurde. Für die Arbeit in den Einrichtungen war dieses Gesetz von entscheidender Bedeutung. Von nun an war die Behindertenfürsorge keine „Gnadenleistung“ mehr, sondern eine Pflichtleistung der Gesellschaft und des Staates. Es bildete somit den Grundstein der heutigen Rehabilitationsgesetze.

Mehr Informationen über den Verein Oberlinhaus und die geplante Wohnstätte für Kinder und Jugendliche mit Autismus unter www.oberlinhaus.de oder unter der Anschrift Verein Oberlinhaus, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 14482 Potsdam. E.B.

Behindertenfürsorge ist keine Gnadenleistung


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