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21.01.05 / Politiker tagten im geraubten Schloß / Klausur in Genshagen fand an einem bedenklichen Ort deutsch-deutscher Enteignungsgeschichte statt

© Preußische Allgemeine Zeitung / 21. Januar 2006

Politiker tagten im geraubten Schloß
Klausur in Genshagen fand an einem bedenklichen Ort deutsch-deutscher Enteignungsgeschichte statt
von Veit Godoj

Im Sport werden vor großen Entscheidungen Trainingslager eingerichtet. Im Falle der Spitzenpolitik ist es seit der Kanzlerschaft Schröders „in“, sich für große Beschlüsse und Gedanken in die Abgeschiedenheit eines Landschlosses in Klausur zu begeben. Diese junge bundesrepublikanische Tradition ließ Kanzlerin Merkel jetzt gleich zu Beginn ihrer Koalitionsregierung wiederaufleben. Sie lud ihr Kabinett, die Parteivorsitzenden von SPD und CSU, die Chefs der Bundestagsfraktionen von Union und SPD sowie den CSU-Landesgruppenchef zu einem zweitägigen Intensivaustausch auf einen ehemaligen brandenburgischen Gutshof ein.

In der „adretten Atmosphäre“ der von der Regierung eigens angemieteten Säle und 21 komfortablen Gästezimmer von Schloß Genshagen, das für zwei Tage zum politischen Nabel der Republik wurde, stellten Merkel und Co. bei mediterraner Küche die Weichen für Kombilohn, Förderung von Familien und eine vergünstigte Kulturmehrwertsteuer, wobei heiße Eisen der Stimmung wegen verschoben wurden. Und man beschloß Sparmaßnahmen. Das klingt wie die Ankündigung einer notwendigen Fastenkur im Nobelrestaurant. Im Gegenzug wolle man die Wirtschaft ankurbeln, wofür 25 Milliarden bereit gestellt wurden.

Über all dies wurde ausführlich in Wort und Bild berichtet. Dabei spielte die Frage keine wesentliche Rolle, wieso unsere Spitzenpolitiker sich auf Kosten der Steuerzahler extra in einem Schloß einmieten müssen, um ihre Arbeit zu erledigen. Herrscht in den Berliner und Bonner Regierungsvierteln ein so großer Mangel an ruhigen Besprechungszimmern, daß man zum noblen Landausflug gezwungen war?

Und worüber tunlichst gar nicht berichtet wurde, ist die Tatsache, daß sich unsere Regierungsmitglieder in einem in Staatshand befindlichen geraubten Anwesen zum Stelldichein trafen.

Denn Schloß Genshagen befand sich ursprünglich im Besitz der Familie von Eberstein, die nach Kriegsende von der sowjetischen Militäradministration im Zuge der sogenannten „Bodenreform“ entschädigungslos enteignet worden war. Baron Leberecht von Eberstein war der letzte rechtmäßige Besitzer von Gut und Schloß Genshagen. Nach der Wiedervereinigung blieben alle Versuche der Familie von Eberstein, ihren von den Kommunisten geraubten Besitz zurückzuerlangen, aus den bekannten vorgeschobenen Gründen erfolglos: Auf Basis der von Kohl, Waigel und Schäuble verbreiteten Lüge von einer sowjetischen Bedingung wurden im Einigungsvertrag und durch Änderung des Grundgesetzes rechtliche Zustände geschaffen, die einer zweiten Enteignung der Bodenreformopfer gleichkommen.

Als 1993 die damals 92jährige Miterbin Rauthgundis Baronin von Eberstein aus den USA in der Hoffnung anreiste, in ihrem Heimathaus zumindest eine kleine Wohnung beziehen zu können, wurde sie bitter enttäuscht. Man wollte die beraubte Alteigentümerin nicht nur nicht als Schloßuntermieterin haben, sondern verwehrte ihr wenige Jahre später sogar den Zutritt zu ihrem Elternhaus.

Wenigstens gelang es den Familienmitgliedern im Winter 2001, für die beinahe 100jährige Baronin eine kleine vorgezogene Geburtstagsfeier im Haus ihrer Kindheit auszurichten. Verbittert über die deutschen Rechtszustände mußte die unerwünschte Baronin von Eberstein danach in ihre Wahlheimat Florida zurückkehren, wo sie 100jährig im Oktober 2002 verstarb. Zumindest ihre Beisetzung durfte in Genshagen im Familiengrab erfolgen.

Schloß Genshagen gehört heute der „Stiftung Genshagen“, die sich in der Hand des Bundes und des Landes Brandenburg befindet. Seit 1993 residiert in dem historischen Gebäude das Berlin-Brandenburgische Institut (BBI) für deutsch-französische Zusammenarbeit. Die Kommunikation zwischen dem neuen Hausherren und der Familie von Eberstein gestaltete sich schwierig. So wurde in einer hauseigenen Informationspublikation des BBI zur Geschichte des Schlosses im Internet wahrheitswidrig behauptet, der Vater von Leberecht von Eberstein sei bereits 1932 in die Partei eingetreten und habe mit Kriegsausbruch einen Großteil des Besitzes für die Kriegsproduktion abgegeben. In Wahrheit haben die Nazis bereits im Jahr 1935 – also noch zu Friedenszeiten – ein Viertel des Gutes für den Bau eines Flugmotorenwerkes zwangsenteignet, gegen den erklärten Willen der Familie. Danach, so berichtet Hartmut Bachmann, ein Sohn der Baronin von Eberstein, der im Schloß in Genshagen aufgewachsen ist, „setzten sie indirekt meinen Großvater weiter unter Druck, denn sie wollten, daß er als Persönlichkeit von öffentlichem Interesse in die Partei eintrat, was er seit 1933 immer abgelehnt hatte. Von einem freiwilligen Beitritt kann keine Rede sein, als er 1936 dem Druck Folge leistete, denn man drohte ihm indirekt widrigenfalls mit weiteren Enteignungen.“ Die umstrittene Internetinformation ist inzwischen vom BBI aus dem Netz genommen worden.

Auch in der Lokalpresse gab es immer wieder falsche Berichte, in denen es hieß, der Gutsbesitz sei bereits 1929 in den Besitz der Stadt Berlin übergangen. „Alles Unsinn“, so Hartmut Bachmann, „der Familienbesitz wurde nach Kriegsende komplett von den Sowjets und ihren deutschen Genossen konfisziert, mit allem, was darin war.“

Von unserem Rechtssystem, das eine Rückgabe oder angemessene Entschädigung des geraubten Besitzes bis heute verhindert, ist Bachmann ebenso schwer enttäuscht, wie es seine rückkehrbereite Mutter war. Heute stellt er resigniert fest: „Meine Familie ist immer wieder enteignet worden: 1935 durch die Nationalsozialisten, 1945 durch die sowjetische Besatzungsmacht, dann fortgesetzt durch die DDR, danach 1990 durch Beschluß der Regierung Kohl.“

Alteigentümerin durfte nicht einmal Untermieterin sein

Von Journalisten belagert: Keiner berichtete über die umstrittenen Eigentumsverhältnisse. Foto: pa


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