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25.03.06 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / 25. März 2006

Leserforum

DDR war absolut kein GULag
Betr.: "Der Palast des Bösen muß restlos verschwinden" (Nr. 8)

Gegen die Leserzuschrift erheben wir "schärfsten Widerspruch". Trotz aller Widrigkeiten in der Ex-DDR haben wir nicht in einem GULag gelebt. Der Vergleich ist unter Niveau. Übrigens erfreuten sich die gastronomischen und kulturellen Einrichtungen des Palastes der Republik allergrößter Beliebtheit. Dieses Haus gehört ebenso zur Geschichte Deutschlands wie andere Bauten mit geschichtlichem Hintergrund, auch solche mit einer Geschichte, die inzwischen überholt ist.

In Bezug auf das Berliner Schloß sollte man bedenken, daß seine Hausherren, die Könige und Kaiser des Hauses Hohenzollern durch die von ihnen zu verantwortenden Kriege so viel Elend über die Völker Europas gebracht haben, daß man dieses Haus ebenfalls als "Palast des Bösen" bezeichnen könnte und der demzufolge auch nicht wiederaufgebaut werden dürfte.

Jutta und Erwin Rosin, Grimma

 

Rußland hat nur Gebietshoheit
Betr.: "Öffnet sich Königsberg wirklich?" (Nr. 7)

Ich finde es schon bemerkenswert, daß es dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, neu ist, daß das nördliche Ostpreußen vor dem Zweiten Weltkrieg nicht zu Rußland gehört hat. Ansonsten hätte er ja nicht davon gesprochen, daß seine Vorfahren "in der Region Kaliningrad lokalisiert seien". Auch die Äußerung von Gouverneur Boos kann man so nicht stehenlassen. Unter anderem ist er der Meinung, daß das Gebiet ein Teil Rußlands sei. Völkerrechtlich gehört das Gebiet nach wie vor zu Deutschland. Rußland hat lediglich die Gebietshoheit.

Solange das Gebiet unter russischer Verwaltung steht, glaube ich nicht, daß es in dem Gebiet wirtschaftlich aufwärts geht. Wieso kommt keiner auf die Idee, Rußland die Schulden zu erlassen und als Gegenleistung wird die Verwaltung des Gebietes wieder auf Deutschland übertragen?

Jan-Dierk Oetken, Wildeshausen

 

Nicht Gott, sondern Terroristen
Betr.: "Du sollst nicht töten" (Nr. 8)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß ein Passagierflugzeug nicht von der Luftwaffe abgeschossen werden darf, auch wenn es erkennbar und erklärtermaßen als "lebendige Bombe" auf ein vollbesetztes Fußballstadion gelenkt wird.

Ich kann das nicht nachvollziehen. Herr Mahlitz zitiert die Begründung des BVG "Der Schutz des Lebens - jedes einzelnen Lebens - hat absoluten Vorrang vor allen anderen Rechtsgütern." Die "anderen" Rechtsgüter sind in diesem Falle aber keine anderen, sondern dieselben, und außerdem auch noch in wesentlich höherer Anzahl.

Herr Mahlitz folgert aus dem Fünften Gebot "Du sollst nicht töten": "Das Leben hat uns Gott gegeben, nur er kann und darf es uns nehmen." Nein! In diesem Falle können und werden auch die Terroristen Leben nehmen.

Nur der Inhaber des Gewaltmonopols könnte, bei entsprechender Rechtsgrundlage, die Anzahl der "rechtswidrig" genommen Leben in Grenzen halten.

Gott möge ihm in einer solchen schweren Stunde einen klaren Verstand bewahren.

Marco Nennhaus, Wetzlar

 

Die Deutschen schlummern
Betr.: "Stimmung und Lage nach den ersten hundert Tagen" (Nr. 9)

Es wird niemandem weh getan, alles fließt ruhig, das Land genießt noch, daß nichts geschieht. Frau Merkel kassiert an Ansehen ohne wirkliche Leistung. Die Bundesbürger schlummern gern und machen vor dem die Augen zu, was uns erwarten muß.

Gerade war man glücklich, daß in Nürnberg für die Arbeitnehmer des ehemaligen AEG-Werkes mehr herausgeholt werden konnte. Nur die Arbeitsplätze sind jetzt in Polen. Und es mag ja großartig sein, wenn Waschmaschinen dort vielfach preiswerter produziert werden können und das vielleicht sogar auf die Preise bei uns durchschlägt, aber was haben wir denn von dem Vorteil niedrigerer Preise, wenn bei uns ein Arbeitsplatz nach dem anderen auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Dann kommen wir nämlich dahin, wo wir auch für preiswerteste Waschmaschinen kein Geld mehr haben.

Es tut mir sehr leid, daß ich auch mit Frau Merkel in die Zukunft keine Hoffnung setzen kann. Ich täte es sehr, sehr gerne. Aber woher soll ich denn Zuversicht nehmen?

Arthur Reiff, Lingen

 

Lautet das Fünfte Gebot "Du sollst nicht morden" oder "Du sollst nicht töten"?
Betr.: "Du sollst nicht töten" (Nr. 8)

Hans-Jürgen Mahlitz sagt in seinem Leitartikel ein uneingeschränktes Ja zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Luftsicherheitsgesetz. Dem widerspreche ich nicht, weil in das Urteil die grundsätzliche Verpflichtung des Staates hineingeschrieben ist, dem Schutz des Lebens vor allen anderen Rechtsgütern die Priorität zuzuerkennen. Aber ich widerspreche Mahlitz, wenn er in seiner Deutung des Urteils hinsichtlich des angenommenen Konfliktfalles zwischen dem "Schutz des Lebens" und "anderen Rechtsgütern" unterscheidet. Denn seine Feststellung: "Der Schutz des Lebens - jedes einzelnen Lebens! - hat absoluten Vorrang vor allen anderen Rechtsgütern" gilt natürlich unterschiedslos sowohl für die Flugpassagiere als auch für die Stadionbesucher. Und das bedeutet: Es gibt in diesem Konfliktfall keine Hierarchie der Werte!

Und ich widerspreche Mahlitz auch entschieden in seiner Begründung des Karlsruher Urteils durch den Hinweis auf das Fünfte Gebot. Luthers allgemein bekannte Übersetzung von 2. Mose 20,13 ("Du sollst nicht töten!") wurde bis in die jüngste Vergangenheit von jedermann im Sinne des Urtextes als Verbot der unrechtmäßigen Tötung eines Menschen, der Tötung aus niedrigen Beweggründen oder schlicht der Tötung eines Menschen zu eigenem Nutzen verstanden - so verständlich im konkreten Falle auch eine solche Tat sein mag.

Erst in jüngster Zeit ist im Sprachgebrauch ein Bedeutungswandel eingetreten: Das Fünfte Gebot wird inzwischen vielfach als unterschiedslos allgemeines Tötungsverbot verstanden. Dies aber gibt der hebräische Text so nicht her. Durch die unzulässige Ausweitung des Tötungsverbotes wird die Lutherübersetzung verfälscht. Im Alten Testament heißt es nämlich nicht "Lo tiktol" (allgemein "Du sollst nicht töten"), sondern "Lo tirzach" ("Du sollst nicht morden").

Auf den angenommenen Konfliktfall im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes bezogen: Der Minister oder befehlsgebende Offizier, der den Abschuß des Zivilflugzeuges anordnet, handelt nicht als Mörder im Lichte des Fünften Gebotes, weil er durch den Abschuß Menschenleben rettet. Daß er dabei trotzdem schuldig wird am Tode der Passagiere, steht natürlich außer Zweifel. Er befindet sich in diesem Augenblick im ursprünglichen Wortsinne in einer tragischen Situation: Ganz gleich, wie er sich entscheidet (oder nicht entscheidet!), wird er schuldig, weil er in jedem Falle für den Tod der Flugzeuginsassen oder für den Tod der Stadionbesucher verantwortlich wird.

Kein Gesetz, keine Verfassung und auch kein Karlsruher Urteil kann für ihn in diesem Augenblick irgendeine Bedeutung haben! Er steht einsam in Glaubensgebundenheit seines Gewissens vor Gott. Er kann nur im Sinne des Luther-Wortes "pecca fortiter" ("sündige tapfer") seinen Entschluß fassen - im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die auch Schuldigen verheißen ist.

Eine zusätzliche Anmerkung: Es gibt gewichtige Gründe gegen die Todesstrafe, aber jene Christen, die gegen die Todesstrafe das Fünfte Gebot in die Waagschale werfen, befinden sich im Irrtum. Nicht der Richter und sein Henker sind Mörder im Lichte des Fünften Gebotes, sondern allein der Mörder ist es, an dem das Todesurteil vollstreckt wird.

Dem Schlußsatz von Mahlitz kann ich nun wieder uneingeschränkt zustimmen: Denn die Vernichtung des ungeborenen Lebens im Mutterleibe fällt eindeutig unter das Fünfte Gebot, so wie es im Alten Testament steht.

Elimar Schubbe, Bonn Anmerkung der Redaktion:

Ganz so eindeutig ist der hebräische Urtext leider nicht. Der Wortstamm "razach", von dem das "lo tirzach" in Ex. 20,13 abgeleitet ist, bedeutet laut Gesenius, "Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch", "töten", "morden", aber auch "totschlagen" im Sinne eines nicht beabsichtigten Totschlags (S. 772). Hollenberg-Budde, "Hebräisches Schulbuch", bietet nur die Übersetzung "töten" an (S. 39). David Cassel, "Hebräisch-Deutsches Wörterbuch", bevorzugt an dieser Stelle die Übersetzung "morden", läßt aber auch "töten" und "hinrichten" zu (Seite 313).

Das als Alternative angebotene "katal", hier abgeleitet "lo tiktal", wird in den drei zitierten Quellen allgemein mit "töten" übersetzt. Gesenius und Cassel verweisen aber auch auf das hiervon abgeleitete Hauptwort "ketel" gleich "Mord" (Seite 710 bzw. Seite 290).

Luther hat also das Fünfte Gebot keineswegs falsch übersetzt; auch ist die rigorose Interpretation als generelles Tötungsverbot nicht ausgeschlossen. Allerdings räume ich ein, daß der alttestamentliche Kontext mit zahlreichen göttlichen Tötungsgeboten (zum Beispiel bei der Landnahme Israels) eher die von Elimar Schubbe bevorzugte Übersetzung ("Du sollst nicht morden") nahelegt.

Unabhängig davon ist aber auch Folgendes zu beachten: Wer den Befehl zum Abschuß einer von Terroristen gekaperten Passagiermaschine gibt, tötet mit absoluter Gewißheit die Insassen. Ob aber das Leben der von den Terroristen Bedrohten (beispielsweise Stadionbesucher) wirklich nur dadurch zu retten war, ist eine Vermutung mit hoher Wahrscheinlichkeit, jedoch keine absolute Gewißheit. So ist es zwar unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen, daß die Entführer in letzter Sekunde überwältigt worden wären oder aufgegeben hätten.

Im übrigen halte ich Schubbes begrüßenswerte Ausführungen bezüglich der "tragischen Situation" für den eigentlichen Kern der Thematik, unabhängig von der jeweiligen Interpretation des Fünften Gebotes.

Hans-Jürgen Mahlitz

Hebräische Originalschrift der zehn Gebote

 

"Wir wollen Danzig, wir wollen Königsberg"
Betr.: Leserbrief "Polen mußten sehr viel erleiden und haben doch viel geleistet" (Nr. 4)

Der Leserbriefschreiber will von der Vorgeschichte des Krieges und der Vertreibung ablenken; das ist unsachlich. Polen hatte schon bis 1939 auf weiteren deutschen Gebietszuwachs und die Vertreibung hingearbeitet. Es sei hier nur auf Überfälle und Kämpfe in Westpreußen und Schlesien hingewiesen. Tausend Tote bei den Kämpfen am schlesischen Annaberg. Polen wollte vollendete Tatsachen schaffen. Roman Dmoski wollte ein großpolnisches Reich und bezeichnete schon 1920 die abgetrennten deutschen Gebiete, deren Bevölkerung im Versailler Diktat wie Figuren auf einem Spielfeld von deutscher Staatsoberhoheit in die polnische verschoben wurde, als Anzahlung. Überhaupt hatte sich Polen in alle vier Himmelsrichtungen ausgedehnt und war somit auf einen großen Anteil nicht polnischer Bevölkerung gekommen. Für diese Volksgruppen bestand Minderheitenschutz, der mißachtet wurde. Ermahnungen des Völkerbundes und Verurteilungen durch internationale Gerichte blieben fruchtlos.

Polen lehnte auch immer wieder eine Verständigung ab. Man war nicht bereit, Verträge zu machen über die Wahrung der Menschenrechte der Volksdeutschen, die Wiederangliederung Danzigs und exterritoriale Verkehrsweg nach Ostpreußen für Deutschland und eine solche Verbindung für Polen im Danziger Gebiet. Schon 1930 wurden vom polnischen Westmarkenverband Karten mit der Oder / Neiße als Polens Grenze verbreitet; andere Karten und Äußerungen polnischer Politiker verlangten noch viel mehr deutsches Gebiet, teilweise bis vor Lübeck. Am 26. März 1939 erklärte der polnische Botschafter Joseph Lipski im Auf trag seiner Regierung, er habe die unangenehme Pflicht darauf hinzuweisen, daß jegliche Weiterverfolgung der deutschen Pläne, insbesondere soweit sie eine Rück-führung Danzigs zum Reich beträfen, den Krieg mit Polen bedeute.

Danzig war nicht Polen. Warum bestand dann Polen störrisch darauf, daß die "Freie Stadt Danzig" nicht über sich selbst entscheiden durfte? Polen war also zum Krieg entschlossen, allein schon weil Danzig mit 97 Prozent deutscher Bevölkerung und mit 20jähriger Trennung wieder zurückkehren wollte.

Am 30. Juni 1939 erläßt Polen ein Kriegszustandsgesetz, das die Befugnisse zum Vorgehen gegen Deutsche erweitert, und am 4. August 1939 auf Großkundgebung mit Marschall Ryds-Smigly in Krakau rufen Sprechchöre. "Wir wollen Danzig, wir wollen Königsberg."

Für die Wiedererstehung Polens hatten sich Deutschland und Österreich-Ungarn eingesetzt, nachdem ihre Streitkräfte das russische Heer aus dem Gebiet des ehemaligen Polens vertrieben haben. Am 5. November 1916 spielte aus Anlaß der proklamierten Neugründung Polens eine deutsche Miliz in Warschau die polnische Nationalhymne. Wie schon der Leserzuschrift von Friedrich Kurreck in der Ausgabe 1/2006 zu entnehmen ist, sandten die Polen den beiden Kaisern von Österreich-Ungarn und Deutschland ein Telegramm mit großen Worten von Dankbarkeit und zu bewahrender Treue. Das Gegenteil war aber der Fall. Polnische Geistlichkeit sorgte beim Volk für Stimmung gegen Deutschland. Seit August 1917 wirkte Roman Dmoski in den USA und machte es mit polnischen Forderungen nach Ost- und Westpreußen, Posen und Schlesien vertraut.

Und der frühere polnische Außenminister Bartoszewski äußerte sich zur Vertreibung am

10. Mai 2002 in der Zeitung "Die Welt": "... Uns Polen fällt es leichter, uns von der Vertreibung der Deutschen zu distanzieren, weil es in unserem Falle eine aus Moskau eingeflogene, oktroyierte Clique war, die sie organisierte ..." Das ist nun wirklich eine halsbrecherische Argumentation, die beweist, was bei uns mittlerweile alles möglich ist, wenn es um die Vertreibung geht.

Ernst Weber, Hannover

 

Entwürdigt
Betr.: ",Umstrittener' Rundumschlag" (Nr. 7)

Es ist nicht mehr zu begreifen, mit welchem Starrsinn zu Werke gegangen wird, das Andenken an untadelige Männer zu demontieren, denen einst aufgegeben war, ihr Leben für ihr Vaterland einzusetzen.

Die Initiatoren dieser Demontage sind Leute, die nicht einmal annähernd in die Lage gebracht worden sind, sich für den Staat zu opfern. Und es sind die gleichen Leute, die im selben Atemzuge deutschen Soldaten befehlen, die Bundesrepublik Deutschland am Hindukusch und in welchen Teilen der Welt sonst noch zu verteidigen. Woher nehmen die Befehlshaber eigentlich die Gewißheit, daß nicht auch diese Einsätze dereinst in der historischen Bewertung verrissen und das Andenken an die im Einsatz gewesenen Soldaten entwürdigt werden?

Heinz Tepper, Prien


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