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29.04.06 / Neuer Schwung erhofft / Sonderwirtschaftszone Ermland-Masuren soll Region voranbringen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 29. April 2006

Neuer Schwung erhofft
Sonderwirtschaftszone Ermland-Masuren soll Region voranbringen

Die 1994 per Gesetz eingerichteten Sonderwirtschaftszonen in der Republik Polen sollen nach Plänen der polnischen Regierung weiter aufgewertet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der polnischen Regierung vor. Direkt betroffen von den geplanten neuen Anreizen für ausländische Investoren ist auch die Sonderwirtschaftszone (SWZ) Ermland-Masuren. Damit wird voraussichtlich eine bisher für die ermländisch-masurische Sonderwirtschaftszone maßgebliche Verordnung vom Juni 2001 erweitert. Sie sah bereits die Vergabe von Lizenzen zur Aufnahme von Geschäften in der SWZ durch die Aktiengesellschaft der SWZ vor und übertrug ihrer Verwaltung auch direkt die Kontrolle über die genehmigten Geschäfte. Nach Abstimmung in den zuständigen Ministerien soll das Gesetz schnellstmöglich das polnische Parlament passieren, gab Warschau bekannt.

Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen sowohl das Flächenangebot ausgeweitet als auch das Vergabeverfahren vereinfacht werden. Das polnische Wirtschaftsministerium rechnet in Folge der Neuerung mit 100000 neuen Arbeitsplätzen und Investitionen von zirka acht Milliarden Euro in allen Sonderzonen zusammen. Bis 2017 ist eine Unternehmensförderung von insgesamt fünf Milliarden Euro geplant. Die insgesamt 14 SWZ sollen von jetzt 8000 auf 10000 bis 12000 Hektar vergrößert werden. Unternehmen wie SWZ-Verwaltungen hatten in der Vergangenheit oft über Flächenmangel - speziell für Großinvestitionen - geklagt. Neben der Flächenerweiterung sollen Energieversorger nun Investoren von der Gebühr für den Stromnetzanschluß befreien sowie die Agentur für Agrarimmobilien Grundstücke auf der Grundlage eines Ministerratsentscheids kostenlos zur Verfügung stellen. Die SWZ-Verwaltungen bekommen ferner nicht mehr vom Finanzministerium ihre Aufsichtsräte und Vorstände vorgegeben - diese werden nun von den Sonderzonen selbst ernannt. Polnische Medien zweifeln jedoch, ob die vorgesehenen Maßnahmen den gewünschten Effekt haben.

Bisher notwendige Vorraussetzungen speziell für Investitionen in der Sonderwirtschaftszone (SWZ) Ermland-Masuren sind nach Auskunft der dortigen Woiwodschaft erstens ein Brief, der das Investitionsvorhaben allgemein beschreibt, zweitens die Teilnahme an Verhandlungen nach Einladung durch das Management der Sonderwirtschaftszone zur Erteilung einer Geschäftserlaubnis, drittens die Teilnahme an Verhandlungen zum Grunderwerb sowie der grundlegenden Übereinkunft in der Planung der Investitionen, viertens ein komplettes Investitionsvorhaben in Form eines Angebotes einschließlich Geschäftsplan, fünftens die offizielle Erlaubnis, Geschäfte in der Sonderzone auszuüben, sechstens der Erwerb von entsprechenden Grundstücken, wobei Nicht-Polen vorher eine Erlaubnis zum Grunderwerb beim polnischen Innenministerium einholen müssen, und siebtens schließlich die Baugenehmigung und Fertigstellung des Investitionsvorhabens gemäß der Geschäftserlaubnis. Die "Vereinfachung" liege nach Auskunft der zuständigen Woiwodschaftsbehörde bei der Erteilung einer Geschäftserlaubnis, der Baugenehmigung und bei der geleisteten Hilfe beim Grunderwerb für Ausländer.

Weitere Informationen zur Sonderwirtschaftszone Ermland-Masuren finden Interessierte im Internet unter www.wmsse.com.pl (in polnischer und in englischer Sprache) sowie bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer, ul. Miodowa 14, 00-246 Warszawa, P.O. Box 62, 00-952 Warszawa, Telefon 4 82 25 31 05 00, Fax 4 82 25 31 06 00, 5 31 06 44. Sverre Gutschmidt

Erlangung einer Baugenehmigung wurde vereinfacht. Foto: privat


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