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29.07.06 / Wie die Rente berechnet wird

© Preußische Allgemeine Zeitung / 29. Juli 2006

Wie die Rente berechnet wird

Ausgangspunkt ist die "Rentenformel". Sie bestimmt die Höhe der monatlichen Bezüge. Diese ergeben sich: Erstens aus dem Zugangsfaktor. Wenn die Rente mit 65 beginnt, beträgt er 1. Bei Frührente ist er kleiner, bei Spätrente größer. Der Zugangsfaktor wird zweitens mit Entgeltpunkten multipliziert. Diese Punkte spiegeln das Arbeitsleben, also Beitragszeiten und beitragfreie Zeiten wider. Das Ergebnis sind "persönliche Endgeltpunkte". Sie werden drittens mit dem Rentenartfaktor multipliziert. Der ist eine feste Größe, je nach Rentenart: 1 bei Alter, 0,6667 bei Berufsunfähigkeit, Waisenrenten 0,1 oder 0,2 (Vollwaisen). Schließlich wird das Ergebnis viertens mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser Wert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats jeweils am 1. Juli eines Jahres festgelegt. Durch Erhöhung des Werts wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepaßt (zuletzt betrug er 26,13 Euro für die alten, 22,97 Euro für die neuen Bundesländer).

Außerdem werden bei der Berechnung auch beitragsfreie Zeiten anerkannt. Das sind Zeiten, in denen keine wirklichen Beiträge gezahlt worden sind, die aber trotzdem anerkannt werden. Als Ersatzzeiten gelten Zeiten, in denen wegen außergewöhnlicher Umstände keine Beiträge gezahlt werden konnten. Dazu gehören: 1. der Wehrdienst vor Gründung der Bundesrepublik 2. der Kriegsdienst 3. Kriegsgefangenschaft 4. Internierung, Verschleppung, Verfolgung, Gewahrsam, Vertreibung, Flucht und Freiheitsentzug in der damaligen DDR. Als Anrechnungszeiten gelten: 1. Arbeitsunfähigkeit 2. Schwangerschaft, Wochenbett 3. Schlechtwettergeld 4. Zeiten des Rentenbezugs 5. Arbeitslosigkeit 6. Zeiten der Schulausbildung, soweit sie keine Beitragszeiten sind.

Individuell berechnet die Deutsche Rentenversicherung die persönliche Rente auf Nachfrage sowie in der jährlich Arbeitnehmern ab 27 Jahren zugesandten "Renteninformation". Modellrechnungen und nähere Informationen erteilen neben der Rentenversicherung auch die Sozialverbände.


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