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02.09.06 / Sensburg erhielt vom Europarat "Europadiplom" / Die ostpreußische Kreisstadt hat damit den ersten Schritt auf dem Weg zur Auszeichnung mit dem "Europapreis" getan

© Preußische Allgemeine Zeitung / 02. September 2006

Sensburg erhielt vom Europarat "Europadiplom"
Die ostpreußische Kreisstadt hat damit den ersten Schritt auf dem Weg zur Auszeichnung mit dem "Europapreis" getan

Sensburg ist von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für seine Leistungen zur Förderung des europäischen Einigungsgedankens mit dem „Europadiplom“ ausgezeichnet worden. Diese Auszeichnung bildet die erste Stufe bei der Auswahl der Preisträger des „Europapreises“. Im Rahmen einer offiziellen Zeremonie im Straßburger Europapalais, die während der Herbstsitzung der Versammlung stattfindet, wird den Bürgermeistern der preisgekrönten Gemeinden eine Urkunde überreicht, auf welcher der Name der ausgezeichneten Gemeinde und das Jahr der Verleihung eingetragen sind.

Nach dem Europadiplom bildet die goldbestickte und mit Goldfransen versehene „Ehrenfahne“ die zweite Stufe. Sie ist Voraussetzung für die spätere Verleihung der „Ehrenplakette“ und des eigentlichen Europapreises. Insgesamt sind seit 1961 mehr als 900 Ehrenfahnen vergeben worden, jedes Jahr zwischen 20 und 25. Ein Mitglied der Versammlung überreicht der preisgekrönten Gemeinde vor einem möglichst großen Publikum die Ehrenfahne im Rahmen einer von der Gemeinde veranstalteten Zeremonie.

Die im Jahre 2001 neugestaltete Ehrenplakette, die dritte Stufe,  besteht in ihrem Oberteil aus Bronzefiguren, welche die Entführung Europas darstellen; in ihrem mittleren Teil umrahmen die zwölf Europasterne die Jahreszahl der Verleihung der Plakette, während auf ihrem unteren Teil eine stilisierte Karte des erweiterten Europa in zarten Strichen sowie der Name der geehrten Gemeinde erscheinen. Das ganze ist auf einer durchsichtigen Stütze angebracht. Sie wird der preisgekrönten Stadt von einem Mitglied der Versammlung im Rahmen einer Zeremonie überreicht, zu der die Bevölkerung eingeladen wird. Acht bis zehn Gemeinden werden jedes Jahr mit der Plakette ausgezeichnet.

Die höchste Stufe der vier Auszeichnungen einer Gemeinde ist der 1955 ins Leben gerufene Europapreis. Er wird einer Gemeinde für außergewöhnliche Leistungen zur Förderungen des europäischen Einigungsgedankens zuerkannt. Der Europapreis wurde bisher an rund einen Schock Städte verliehen. Nur eine oder zwei Gemeinden, die bereits im Besitz der Ehrenfahne und der Ehrenplakette sind, erhalten ihn jedes Jahr. Der Europapreis besteht aus einer Trophäe, die ein Jahr lang in der preisgekrönten Gemeinde verbleibt, einer Bronzemedaille, einer Erinnerungsurkunde und einem Stipendium, das Jugendlichen der preisgekrönten Gemeinde für eine Studienreise in Europa zugute kommt. Der Preis wird durch den Präsidenten der Versammlung des Europarates in Anwesenheit des Unterausschusses für den Europapreis anläßlich eines von der Gemeinde veranstalteten Europatages übergeben. Aus der Republik Polen haben bisher Gdingen und Tschenstochau den Ehrenpreis erhalten. In diesem Jahr wurde die ungarische Stadt Szeged damit ausgezeichnet.

1984 haben sich alle mit diesem Preis ausgezeichneten Städte zu einer „Arbeitsgemeinschaft der Europapreisträgerstädte“ zusammengeschlossen, deren Vertreter sich mindestens einmal jährlich treffen.

Jede Gemeinde oder Gebietskörperschaft eines der Mitgliedsstaaten des Europarats kann sich bewerben. Die Bewerbung muß durch den Ersten Stadtverordneten, Bürgermeister oder Oberbürgermeister oder den Vertreter der Gebietskörperschaft bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres beim Ausschuß für Umwelt und Landwirtschaft der Parlamentarischen Versammlung schriftlich eingereicht werden.

Alljährlich im März oder April prüft der Unterausschuß für den Europapreis die Bewerbungen, trifft seine Auswahl und legt sie anschließend dem Ausschuß für Umwelt und Landwirtschaft zur Billigung vor. Die ausgewählten Gemeinden werden vorab per Fax benachrichtigt und erhalten in den folgenden Tagen ein Bestätigungsschreiben mit Vorschlägen zur Organisation der Zeremonie.

Die Bewerbung bleibt mehrere Jahre gültig, jedoch muß die Gemeinde alljährlich bis zum 31. Dezember dem Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung einen Tätigkeitsbericht über ihr europäisches Engagement im verflossenen Jahr vorlegen. (E.B.)


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