24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
23.09.06 / Grundeigentümer der Vertriebenen / Mit Versammlungsmehrheit wurde folgende Resolution beschlossen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 23. September 2006

Grundeigentümer der Vertriebenen
Mit Versammlungsmehrheit wurde folgende Resolution beschlossen

Die Mitglieder des Grundeigentümerverbandes beschließen mit Versammlungsmehrheit folgende Resolution:

1. Mit der nach dem Zweiten Weltkrieg begangenen völkerrechtswidrigen Vertreibung der deutschen Grundeigentümer aus ihrer Heimat östlich der Oder-Neiße-Linie und des Sudetenlandes, sowie der Konfiskation ihres gesamten Eigentums, brachen die Vertreiberstaaten UdSSR, Polen und Tschechoslowakei das Völkerrecht, ihre nationalen Verfassungen und das geltende nationale Recht. Nach der heutigen Rechtslage bleiben diese Rechtsbrüche als fortbestehendes Unrecht solange bestehen, bis eine Wiedergutmachung erfolgt ist.

2. Alle Bundesregierungen und auch die Bundesräte haben es unterlassen, die Rechte der vertriebenen Grundeigentümer in den mit den Vertreiberstaaten abgeschlossenen Verträgen abzusichern. Dadurch entstand eine Verletzung der Fürsorgeplficht gegenüber den Vertriebenen und verursachte einen begründeten Schadensersatzanspruch nach Art. 3 (3), Art. 1 (1), Art. 20 (1) und Art. 34 Grundgesetz an die Bundesrepublik Deutschland.

3. Wegen Verweigerung des diplomatischen Schutzes der BRD ist es für die vertriebenen Grundeigentümer schwieriger geworden, ihren Rechtsansprüchen bei den Vertreiberstaaten Geltung zu verschaffen. Auch der Klageweg gegen die BRD muß in Betracht gezogen werden, weil der Wert des Grundeigentums für Reparationsansprüche der Vertreiberstaaten verwendet worden ist.

4. Die vertriebenen Grundeigentümer bestehen auf ihrem Rückkehrrecht, einer Nutzungsausfallentschädigung oder einer Entschädigung für den gesamten Vertreibungsschaden. Die Völker-Menschen-Nationalen- und EU-Rechte sichern die Ansprüche der Vertriebenen ab.

5. Die vertriebenen Grundeigentümer werden die von den Vertreiberstaaten und der Bundesrepublik Deutschland betriebene Auslöschung ihrer Eigentumsrechte und durch Waffengewalt geschaffene "neue Eigentumsordnung" niemals anerkennen.

Foto: Otto Callies (Vorsitzender), Hans-Jürgen Vetter (Stellvertreter)


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren