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11.11.06 / Bloß nicht die Bürger fragen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 11. November 2006

Gedanken zur Zeit:
Bloß nicht die Bürger fragen
von Wilfried Böhm

Unter der Platitude "Gemeinsam gelingt Europa" stand eine sonntägliche Sondersitzung der Bundesregierung in Berlin, die der Vorbereitung der deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Union (EU) im ersten Halbjahr 2007 diente. Die Große Koalition bekannte sich dabei "klar zur EU-Verfassung" und nahm sich vor, "ihr Möglichstes zu tun, um den Verfassungsprozeß voranzutreiben".

Diese Möglichkeiten könnten sich sehr bald als sehr beschränkt erweisen. Hatte sich doch wenige Tage vor der Berliner Kabinettssitzung der Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß als Berichterstatter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in seiner Stellungsnahme zu einer Verfassungsbeschwerde des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler in Gegensatz zu einer vorausgegangenen Forderung von Bundestag und Bundesregierung gesetzt, die Klage Gauweilers abzuweisen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich wegen der anhaltenden europäischen Diskussion über die Änderung der EU-Verfassung eine Entscheidung über die von Bundestag und Bundesrat beschlossene "Verfassung für Europa" getroffen. Bundespräsident Köhler hatte bereits im Sommer 2005 dem

Gericht zugesagt, vor einer Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Unter Hinweis auf das Scheitern der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden und "der Absicht der EU, während des deutschen Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2007 einen Fahrplan vorzulegen, wie ein - möglicherweise veränderter Vertrag unter neuem Namen bis 2009 in Kraft treten kann" sieht Bundesverfassungsrichter Broß für eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Gauweilers "gegenwärtig keine Priorität". Damit stoppte der Verfassungsrichter die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages durch Deutschland auf unbestimmte Zeit. Die sogenannte "EU-Verfassung" war an den Völkern Frankreichs und der Niederlande gescheitert, die mit Mehrheiten von 55 und fast 62 Prozent in Volksabstimmungen die Ratifizierung abgelehnt hatten.

In Deutschland selbst war jede Diskussion über eine Volksabstimmung zu diesem Thema als politisch "nicht korrekt" abgeblockt worden, obwohl es im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt: "Alle Macht geht vom Volk aus. Sie wird ... in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." Während Wahlen im Grundgesetz geregelt sind, gibt es in der Tat keine weiterführenden Regelungen zu Volksabstimmungen auf Bundesebene, allerdings sind sie auf Landesebene durchaus möglich, und es hat sie auch gegeben. Verschiedene Versuche, Volksabstimmungen auf Bundesebene möglich zu machen, scheiterten bisher. Es liegt jedoch auf der Hand, daß dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland Souveränitätsrechte auf ein ihr übergeordnetes Staatswesen, wie in diesem Fall auf die "Europäische Union" mit eigener Verfassung, übertragen, also wesentliche Rechte ihrer selbst aufgeben will, die Verweigerung einer Volksabstimmung und somit der Entscheidung des Souveräns darüber demokratischem Selbstverständnis eklatant widersprechen würde.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der erwähnten Erklärung seines Berichterstatters des Zweiten Senats Broß die Chance zu einer historisch wichtigen Entscheidung für die Zukunft der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Deutschland und Europa eröffnet, die verantwortungsbewußt genutzt werden sollte.

Gauweiler hat richtig gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" die Erklärung des Bundesverfassungsgerichts als einen "wichtigen Teilerfolg" für sich bezeichnet und alle Beteiligten mit Blick auf den Verfassungsprozeß "zum Innehalten" aufgefordert, weil "die europäische Integration schon seit dem Vertrag von Maastricht 1992 auf dem Holzweg" geraten sei.

Der "Welt" sagte Gauweiler, seine Verfassungsbeschwerde "habe Deutschland vor dem Irrweg bewahrt, die Ratifizierungsurkunde zur EU-Verfassung auszufertigen und zu hinterlegen", und das sei "rechtzeitig vor der Übernahme des deutschen Ratsvorsitzes" geschehen.

Gründe, zu dieser Auffassung zu gelangen, gibt es nach Ansicht Gauweilers genügend: der mangelnde Grundrechtsschutz der Bevölkerung gegenüber Rechtsakten der EU, mangelnde demokratische Legitimierung, Verletzung der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes und der rechtsstaatlich ungenügende EU-"Gerichtshof".

Ehe sich die Bundesregierung zum Vorreiter einer zum Scheitern verurteilten EU-Verfassung macht, sollte sie die durch die gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse einer Großen Koalition sich bietenden Möglichkeiten nutzen und bei einer dringend notwendigen Reform des deutschen Föderalismus wirkliche "Größe" zeigen. Wenn sie den Europäern beweisen kann, daß sie im eigenen deutschen Land in der Lage ist, aus 16 Bundesländern, die sich als Staaten gerieren, acht leistungsfähige Länder mit gestraffter Verwaltung zu machen, dann gewinnt sie auch bei den Europäern, die sich über diese gegenwärtigen deutschen Zustände kopfschüttelnd amüsieren, Glaubwürdigkeit bei europäischem Bemühen.

Ein forciertes Vorgehen in Richtung auf eine Verfassung für ein "Europa" mit 25 und mehr Mitgliedsstaaten wird mit ziemlicher Sicherheit gegenwärtig zu erheblichen Blessuren führen: für die Bundesrepublik Deutschland und nicht zuletzt für ihre Bundeskanzlerin, die EU-Ratspräsidentin im kommenden Jahr.


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