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18.11.06 / Fragen nach Bügelbrett und Bettwäsche / Ferienwohnungen im Fünf-Sterne-Test - "Deutscher Tourismusverband" beurteilt Urlaubsdomizile

© Preußische Allgemeine Zeitung / 18. November 2006

Fragen nach Bügelbrett und Bettwäsche
Ferienwohnungen im Fünf-Sterne-Test - "Deutscher Tourismusverband" beurteilt Urlaubsdomizile

Ferienwohnungen sind für viele eine preiswerte Alternative zum Hotelurlaub. Aber auch hier wollen die meisten Menschen auf einen gewissen Standard nicht verzichten. Zur Orientierung unterteilt der "Deutsche Tourismusverband" (DTV) die Privatunterkünfte seit 1994 in fünf Qualitätskategorien, ähnlich wie mit den Hotelsternen. Dieses Klassifizierungssystem wird alle drei Jahre überarbeitet. "Damit wollen wir den sich wandelnden Ansprüchen gerecht werden", sagt Nicole Habrich vom DTV.

Während etwa noch vor zehn Jahren ein Telefon zum gehobenen Standard gehörte, habe heute fast jeder ein Handy dabei und könne auf den Festanschluß verzichten. Ab 2007 müsse eine Vier-Sterne-Wohnung aber über eine eigene Internetpräsentation verfügen.

Gibt es in der Küche eine Spülmaschine, ist ein Kriterium für die Vergabe von fünf Sternen erfüllt. "Fünf Sterne stehen für eine erstklassige Ausstattung mit guter Infrastruktur und Zusatzservice", erklärt Habrich. Dazu zählten Brötchen- oder Frühstückservice oder daß die Betten bezogen sind. Zur Grundausstattung einer Ferienwohnung zählten eine Kochgelegenheit, Kühlschrank, Spüle, Geschirr und Küchengeräte, erläutert die Sprecherin.

Wer seine Ferienwohnung klassifizieren lassen will, wendet sich an seine Touristinformation vor Ort, welche einen Lizenzvertrag mit dem DTV abschließen muß. Die Einstufung nehmen die Experten dann direkt vor Ort vor. "Die Vermieter können damit werben und erkennen die Stärken und Schwächen ihrer Angebote", sagt Habrich.

Ob mit oder ohne Stern - Urlauber sollten auf jeden Fall vor der Anreise mit dem Vermieter über die Einrichtung sprechen. "Ein Wasserkocher oder ein Bügelbrett ist zum Beispiel oft nicht vorhanden", betont die Reiseexpertin. Auch ob die Betten bezogen sind oder ob die Einrichtung kindgerecht ist, sollte vorher erfragt werden.

Weiterhin sollten Feriengäste darauf achten, welche Modalitäten für Nebenkosten und Endreinigung im Vertrag stehen. Laut BGH-Urteil von 1991 müssen Vermieter immer den Endpreis angeben. "Dieser muß die pauschalen Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sowie auch die Endreinigung enthalten", unterstreicht Rechtsexpertin Marita Werres vom DTV.

Ausnahme: Der Vermieter stellt es den Gästen frei, die Wohnung selbst zu putzen. Nutzen die Gäste diese Möglichkeit nicht, kann der Vermieter die Endreinigung separat in Rechnung stellen. Für die Nebenkosten gilt: "Diese können verbrauchsabhängig berechnet werden", sagt Werres. Den tatsächlichen Verbrauch muß der Vermieter aber immer belegen können. Ddp


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