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25.11.06 / Bleiberecht mit Folgen / Der Kompromiß der Innenminister und was er für die verschiedenen Geduldeten bedeutet

© Preußische Allgemeine Zeitung / 25. November 2006

Bleiberecht mit Folgen
Der Kompromiß der Innenminister und was er für die verschiedenen Geduldeten bedeutet
von Hans Heckel

Die Einigung der Innenminister von Bund und Ländern zum Bleiberecht von nur geduldeten Ausländern mündet in eine harte Formulierung: Der Aufenthalt von Ausländern mit Duldung, die bis zum 30. September 2007 keine Arbeitsstelle gefunden haben und daher weiterhin auf Unterstützung aus Steuergeldern angewiesen bleiben, solle "konsequent beendet werden". Derzeit leben etwa 200000 Ausländer mit Duldung in Deutschland.

Mit der Regelung wollen die Innenminister zweierlei erreichen: Erstens soll die Zahl von geduldeten Ausländern, die sich auf Kosten der deutschen Sozialsysteme ohne triftigen Grund im Lande aufhalten, drastisch reduziert werden. Andererseits soll solchen bloß Geduldeten, die arbeitswillig sind, eine dauerhafte Perspektive gegeben werden. Das Leben von einer Duldungsverlängerung zur nächsten gilt als Hindernis für den Aufbau einer stabilen Existenz.

Laut dem Sprecher des Hamburger Einwohnerzentralamts, Norbert Smekal, werden solche Duldungen im Regelfall um jeweils ein halbes Jahr verlängert. Auch wenn es sich in den meisten der in Hamburg rund 10500 Fälle um Routineverlängerungen handele, wie Smekal betont, bleibt für die Betroffenen eine Restunsicherheit. Zudem entsteht bei jeder Verlängerung Verwaltungsaufwand, auch wenn dieser bei unproblematischen Fällen gering sei.

Bloß geduldete Ausländer dürfen bislang nur dann eine Arbeit aufnehmen, wenn kein Deutscher oder in Deutschland arbeitsberechtigter Ausländer für die Stelle zu finden ist. Einem Geduldeten, der bislang noch keine Arbeitsstelle hat, aber bis zum 30. September 2007 eine erlangt, dem winkt nach dem Willen der Innenminister ab dann ein Bleiberecht, sofern er sich bereits acht Jahre ununterbrochen in Deutschland aufhält. Bei Familien mit minderjährigen Kindern in Schule oder Kindergarten reichen sechs Jahre. Das Bleiberecht soll zunächst für zwei Jahre gelten und nach zwei- bis dreimaliger Verlängerung dauerhaft erteilt werden können.

Was aber geschieht mit jenen, die bis zum Stichtag 30. September keine Arbeitsstelle nachweisen können? Droht ihnen tatsächlich danach die sofortige Rückführung in ihre Heimat?

In der Praxis sieht Norbert Smekal einige Hürden. Ein Großteil der Geduldeten in Hamburg stamme aus dem ehemaligen Jugoslawien: "Bei vielen von ihnen ist nicht geklärt, welchem Nachfolgestaat des alten Jugoslawien sie eigentlich angehören. Wir wissen nicht, wohin wir sie abschieben können." Gleiches gelte für etliche Bürger aus der ehemaligen Sowjetunion. Auch hier sei die "neue" Staatsangehörigkeit oft nicht zu klären.

Für geduldete Roma aus dem Kosovo sei die Lage in ihrer Heimat nach wie vor "nicht hundertprozentig sicher", so Smekal. Gleich ausgenommen von der drohenden Abschiebung haben die Innenminister ohnedies alle Erwerbsunfähigen, Auszubildenden, Alleinerziehenden und Alten über 65 Jahren. So könnte die tatsächliche Zahl der Auszuweisenden auch nach Inkrafttreten des scheinbar drakonischen Länderkompromisses überschaubar bleiben. Für Arbeitswillige indes könnte sich die Situation in Deutschland deutlich verbessern.


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