24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
30.12.06 / Mit einem Bein noch in der Zelle / Historiker David Irving erhielt in Österreich drei Jahre Haft wegen Holocaust-Leugnung, jetzt ist er geläutert

© Preußische Allgemeine Zeitung / 30. Dezember 2006

Mit einem Bein noch in der Zelle
Historiker David Irving erhielt in Österreich drei Jahre Haft wegen Holocaust-Leugnung, jetzt ist er geläutert
von Markus Schleuse

Der Angeklagte David Irving wird begleitet von Fotografen in Handschellen in den Saal geführt. Dabei liegt das "Verbrechen", das ihm die Wiener Justiz vorwirft, schon mehr als 17 Jahre zurück - es bestand in einer Rede des Historikers.

Im letzten Februar verurteilte das Wiener Landgericht den inzwischen 68jährigen Historiker zu drei Jahren Gefängnis, weil er 1989 zweimal den Holocaust geleugnet hatte. Sein damaliger Strafverteidiger Elmar Kresbach hatte eine schwache Figur abgegeben.

Nun entscheidet das Oberlandesgericht über den Revisionsantrag. Beide Seiten haben die zweite Instanz angerufen. Die Anklage wird abermals verlesen, also die Rede, in der Irving vor 17 Jahren gesagt hat, daß Adolf Hitler seine "schützende Hand" über die Juden gehalten habe, daß er weder die Reichskristallnacht noch die Judenvernichtung gewollt habe. Das sei alles nur "englische Lügenpropaganda", so Irving damals.

Dann folgt die Vertreterin der Anklage, die ein höheres Strafmaß fordert. Und schließlich Verteidiger Herbert Schaller. Wer nun eine Wiederauflage der Reue- und Entschuldigungsstrategie vonseiten der Irvingverteidigung erwartet, liegt falsch: Schaller fordert die Entlassung seines Mandanten, der "ein bekannter Historiker und Schriftsteller mit großem Erfolg" sei. "David Irving hatte keine Ahnung vom Paragraphen 3a, das Holocaust-Leugnungsverbot gab es noch gar nicht", beschwert sich Schaller. Nach dem Grundsatz "nulla poena sine lege" kann niemand für eine Straftat belangt werden, die zum Zeitpunkt der Begehung nicht strafbar war.

Die Geschworenen hätten Irving jedoch "wegen 20 Jahren Holocaust-Leugnens" verurteilt - und das, obwohl er die meisten Taten im Ausland begangen habe. Es sei dann jedoch nicht die Aufgabe österreichischer Gerichte darüber zu entscheiden. Auch dies war damals (1989) noch ein allgemeingültiger Rechtsgrundsatz und ist inzwischen zu Lasten des "Täters" geändert worden.

Im September 1989, führt Schaller weiter aus, sei er von Irving beauftragt worden, herauszufinden, ob er diese Rede so mit den darin enthaltenen Fakten in Österreich halten dürfe. Er dürfe, ließ das Innenministerium verlauten. Im übrigen seien Angehörige des österreichischen Staatsschutzes bei der Rede anwesend, die überprüften, daß Irving nicht gegen Gesetze verstoße. Täte er es doch, so würden sie ihn davon abhalten.

Aus Sicht seines Anwalts hatte Irving damit genug getan, um die Begehung einer Straftat zu verhindern. Verantwortungsvoller konnte er sich als juristischer Laie und ausländischer Staatsbürger nicht auf seine Vortragsreise vorbereiten, so Schaller. "David Irving hat sich entschuldigt und vertritt heute andere Auffassungen als damals", so Schallers Fazit. Die seinem Mandanten vorgeworfene "Verhöhnung der Opfer" müßten diese ertragen. Schließlich müßten Deutsche und Österreicher dies auch: "Die Tschechen, mit denen wir in einer Rechtsgemeinschaft sind, verhöhnen heute noch die Sudetendeutschen, wenn sie sagen ‚schade, daß von denen nicht alle erschossen worden sind.'"

Irving murmelt nur, alle Hitler-kritischen Textstellen seiner Rede seien nicht vorgetragen worden. Das sei unfair. Im übrigen: "Ich schließe mich den Ausführungen meines Anwalts an." Daraufhin unterbricht der FPÖ-nahe Richter Maurer die Sitzung und zieht sich zur Verhandlung zurück.

Nach einigen Minuten kehren Maurer und seine Gerichtshelfer in den Raum zurück. Dem Angeklagten wird das erlösende Urteil verlesen: Die Strafe von drei Jahren bleibt aufrecht, aber sie wird zur weiteren Bewährung ausgesetzt. Die Haftdauer demnach von drei Jahren auf eines gesenkt. Diese Zeit hat Irving bereits abgesessen, er kann also freigelassen werden.

Zur Begründung sagt Maurer, daß die Tat schon so lange zurückliege. In Großbritannien gäbe es kein solches Gesetz. Und schließlich habe Irving nichts anderes getan, als Vorträge zu halten. Wirkliche Verbrechen sähen anders aus. Außerdem könne das Gericht keine Taten berücksichtigen, die im Ausland begangen worden seien. Und: "Es ist nicht damit zu rechnen, daß er noch einmal Vorträge in Österreich hält." Doch statt sofort auf freien Fuß gesetzt zu werden, will Irving noch seine Unterlagen holen, seine Bücher und seine Aufzeichnungen aus der Zeit in Haft. 3000 Seiten hat er vollgeschrieben. Die Justizangestellten drängen ihn offensichtlich dazu, in die JVA zurückzukehren.

Und so kommt es anders, als es deutsche Medien den ganzen Tag über vermelden, nämlich daß "David Irving ein freier Mann" sei. In Wirklichkeit warten sein Anwalt und eine Handvoll Vertrauter mit einem Kamerateam vor der Haftanstalt, vergeblich.

Erst am Nachmittag des folgenden Tages setzte ihn die Gedarmerie in ein Flugzeug nach London. Aus der "Schubhaft" heraus hatte er keinen Kontakt mit den Medien aufnehmen dürfen. In Österreich gilt für Irving jetzt ein unbefristetes Aufenthaltsverbot.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren