Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-07 vom 13. Januar 2007
Feldpost in Preußen neu begründet Schon zu Zeiten des römischen Kaisers Augustus gab es ein organisiertes Feldpostwesen, das legen zumindest archäologische Funde nahe. In der Neuzeit war es Friedrich der Große, der den strategischen und moralischen Nutzen einer organisierten Feldpost erkannte. Er richtete für die preußische Armee im Siebenjährigen Krieg (1756 bis 1763) die erste professionelle Feldpost ein. Auf Friedrich II. geht der noch heute gültige Titel des Feldpostmeisters zurück. Erste Feldpostämter wurden während des Bayerischen Erbfolgekrieges 1778 eingerichtet und während der Koalitionskriege ausgebaut. In der Zeit der Leipziger Völkerschlacht 1813 hatte Preußen drei Feldpostämter mit 27 Sekretären, vier Briefträgern und 79 Postillionen. Briefe zwischen Berlin und Paris benötigten in jener Zeit allerdings satte zwölf Tage. Während des Deutsch-Deutschen Krieges 1866 beförderte die Feldpost bereits mehr als 30000 Briefe täglich. Die hier gesammelten Erfahrungen mündeten in eine Reform: Die sich von Schlacht zu Schlacht bewegenden Armeen machten Etappen-Postdirektionen erforderlich, die sich auf die Bewegungen der Streitkräfte einstellen konnten. 1870/71 betrug der Umfang der täglichen Post bereits 630000 Sendungen. Solche zwischen Berlin und Paris benötigten nur noch zwei Tage. Generalpostmeister Heinrich von Stephan hatte das Feldpostwesen weiter durch die zusätzliche Einrichtung von Feldpostrelais, Feldpoststationen und Packereidepots mit hoher Sicherheitsstufe verfeinert - der Feind sollte nicht durch Spione bei der Feldpost die Bewegungen der Militäreinheiten auskundschaften können. Im Zweiten Weltkrieg galt das Funktionieren der Feldpost als kriegsentscheidend. So heißt es in der "Anweisung für die Bearbeitung der Feldpostsendungen im Bereich der Deutschen Reichspost" von 1940: "Der Feldpostbeförderung wird absolute Vordringlichkeit eingeräumt, denn verzögerte Nachrichtenfeldpost, namentlich von Familienangehörigen, könnte dem Soldaten Sorgen bereiten und ihm seine Pflichterfüllung erschweren." Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 Gramm sowie Päckchen bis ein Kilogramm. Ausgeschlossen waren Postaufträge, Nachnahmen, Wurfsendungen, Briefe mit Zustellurkunden, Rückscheinsendungen und telegraphische Zahlungsanweisungen. Sendungen an Soldaten mußten Name und Dienstgrad sowie die fünfstellige Feldpostnummer - mit ihrer Hilfe wurde der tatsächliche Aufenthaltsort eines Soldaten verschleiert - oder die vollständige Dienstanschrift enthalten. Im weiteren Verlauf des Krieges senkte die Wehrmacht die Obergrenze für Feldpostbriefe auf 100 Gramm. Briefe über diesem Wert galten als Päckchen, deren Versand allerdings nicht problemfrei verlief und bisweilen ganz eingestellt werden mußte. B. Knapstein |
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