28.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
03.03.07 / Nutzloses Urteil / Internationaler Gerichtshof vermeidet direkte Verurteilung Belgrads

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-07 vom 03. März 2007

Nutzloses Urteil
Internationaler Gerichtshof vermeidet direkte Verurteilung Belgrads
von R. G. Kerschhofer

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am Montag ein entlarvendes Urteil gefällt: Das Massaker von Srebrenica war Völkermord - aber nur begangen von bosnischen Serben. Serbien selbst habe es bloß verabsäumt, die von ihm gerüsteten bosnischen Serben von ihren Taten abzuhalten. Entschädigung für Opfer gibt es keine. Die Klage gegen Serbien war 1993(!) von Bosnien-Herzegowina, damals schon Uno-Mitglied, eingebracht worden - wegen der bereits damals im Lande begangenen Greueltaten.

Wachgerüttelt wurde die Welt erst, als im Juli 1995 bosnisch-serbische Verbände unter General Ratko Mladic die Uno-Schutzzone Srebrenica besetzten, eine muslimische Enklave im serbischen Teil Bosniens. Die dort stationierten niederländischen Blauhelme lieferten ihre Schützlinge widerspruchslos aus. Etwa 8000 muslimische Männer und Jugendliche wurden liquidiert. Immerhin trat die niederländische Regierung wegen der unrühmlichen Affäre zurück - sieben Jahre später. Mladic ist weiterhin flüchtig, doch seine Auslieferung durch Serbien ist keine Bedingung mehr für die EU-Assoziierung. Und das IGH-Urteil ist wieder einmal Munition für alle muslimischen Extremisten.

Der von der britischen Richterin Rosalyn Higgins geleitete IGH wird häufig mit anderen Instanzen verwechselt: Er ist ein Gerichtshof, vor dem nur Staaten gegen Staaten klagen können. Palästinenser oder Kurden können dort niemanden verklagen. Und verurteilte Staaten müssen sich nicht dem Urteil unterwerfen - wovon bisher die USA, Frankreich, Südafrika, Marokko und andere Gebrauch machten.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz ebenfalls in Den Haag ist seit 2002 (theoretisch) zuständig für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und "Aggression". In seinem Statut ist ein "Rückwirkungsverbot" verankert, demzufolge eine Tat nicht durch nachträgliche Gesetze zum Verbrechen werden kann. Bemerkenswert - war ja nicht immer so. Der IStGH ist aber machtlos gegen Staaten, die den IStGH-Vertrag nicht ratifizierten, darunter die USA, Rußland, China, Israel, Indien, Pakistan und der Iran. Bisher einziger Angeklagter war ein Kongolese.

Auch residiert in Den Haag der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Verurteilt wurden bisher je ein paar Serben, Kroaten, Bosniaken und Albaner. Aber jene "Entente"-Politiker, die fast bis zuletzt einen Slobodan Milosevic deckten, werden nie vor Gericht stehen. Und "Milo" selbst ist der Haager Chef-Anklägerin Carla del Ponte unter der Hand weggestorben.

Und dann besteht auch noch ein Internationaler Strafgerichtshof mit Sitz in Tansania, der sich mit dem Völkermord in Ruanda 1994 befaßt. Er hat bisher etwa zwei Dutzend Urteile gesprochen, darunter auch gegen Journalisten wegen "Verhetzung".

Kosten/Nutzen-Analysen für diese sündteuren Vernebelungs-Apparate gibt es ebensowenig wie für jene Gremien, die davon leben, Kulturdenkmäler zum "Weltkulturerbe" und Landschaften zum "Weltnaturerbe" zu erklären. Doch immerhin wissen Denkmal- und Naturschützer, wogegen sie im nachhinein protestieren müssen, und Historiker, was als Völkermord zu gelten hat und was nicht.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren