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17.03.07 / Keine Gnade für Erich Priebke / Während Terroristen freikommen, sitzt der Soldat weiter

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-07 vom 17. März 2007

Keine Gnade für Erich Priebke
Während Terroristen freikommen, sitzt der Soldat weiter
von H.-J. von Leesen

In der Diskussion über die vorzeitige Entlassung beziehungsweise Begnadigung von zwei wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristen der linksextremen Roten Armee Fraktion (RAF) wurde in den Medien von Argumenten von Politikern und Juristen für eine vorzeitige Beendigung der Haft berichtet. Übereinstimmung scheint zu herrschen, daß es unmenschlich sei, zu lebenslanger Haft Verurteilte tatsächlich bis zum Lebensende eingeschlossen zu halten. "Ein Lebenslang, das wirklich bis zum Ende des Lebens bedeutet, das gibt es nicht mehr", so etwa die Direktorin des kriminologischen Instituts der Kieler Universität, Prof. Dr. Monika Fromme. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, plädiert für eine vorzeitige Aussetzung der Haft, denn: "Der Rechtsstaat ist kein rächender Staat." So wird wohl die wegen vielfachen Mordes zu fünfmal Lebenslang plus 15 Jahren verurteilte Brigitte Mohnhaupt am 27. März die Justizvollzugsanstalt verlassen, während die Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar, die zur Zeit zur Entscheidung beim Bundespräsidenten liegt, angesichts seiner auch heute noch in der Öffentlichkeit verbreiteten kommunistischen Agitation zweifelhaft ist.

Nun dürfte es Übereinstimmung geben, daß die Einstellung, es sei unmenschlich, jemanden, der keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle, bis zu seinem Lebensende inhaftiert zu halten, allgemein gültig sei. Und dabei kommt einem sofort der Fall Priebke in den Sinn, der bisher bei humanitären Überlegungen ausgeblendet wurde.

Erich Priebke, 1913 in Henningsdorf bei Berlin geboren, war im Kriege wohl aufgrund seiner Italienisch-Kenntnisse der deutschen Botschaft in Rom zugeordnet, zunächst im Range eines Leutnants, später Hauptmanns (Hauptsturmführers) der Waffen-SS. Italien war 1940 an Deutschlands Seite in den Krieg eingetreten, doch wurde im Juli 1943, als der südliche Teil Italiens bereits von US-amerikanischen und britischen Truppen besetzt war, durch einen Putsch die italienische Regierung unter Mussolini gestürzt. Die Putschisten stellten sich auf die Seite der Westalliierten und nahmen den Kampf gegen Deutschland auf, während im übrigen Teil Mussolini mit einer neuen Regierung weiter an Deutschlands Seite stand. Vor allem die Kommunisten bildeten Partisanengruppen, die völkerrechtswidrig Anschläge auf deutsche Truppen verübten.

Am 23. März 1944 verübte eine solche kommunistisch geführte Partisanengruppe einen Sprengstoffanschlag auf eine marschierende Kompanie des SS-Polizeiregiments Bozen, die überwiegend aus älteren Südtirolern bestand. Dabei wurden sofort 26 Soldaten und sieben italienische Zivilisten getötet; von den Schwerverwundeten starben in den nächsten Tagen weitere 16.

Laut Führerbefehl sollte dieser völkerrechtswidrige Anschlag unverzüglich durch eine Repressalie gesühnt werden, indem für jeden getöteten deutschen Soldaten 50 Italiener erschossen werden sollten. Es gelang der zuständigen 14. deutschen Armee, diese Zahl auf das Verhältnis 10:1 zu mindern. Über das italienische Radio erging die Aufforderung, die Täter sollten sich stellen; andernfalls würden Geiseln erschossen, was damals das Völkerrecht zuließ. (Von der französischen Besatzungsarmee wurden beispielsweise im April 1945 in Stuttgart für jeden erschossenen französischen Soldaten Geiselerschießungen im Verhältnis 1:25 angedroht.)

Die Täter der Anschläge in Rom meldeten sich nicht. Daraufhin wurden aus italienischen Gefängnissen bereits Verurteilte, unter ihnen auch zahlreiche Juden, ausgewählt. 335 Geiseln wurden dann in den Ardeatinischen Höhlen von der Sicherheitspolizei erschossen. In das Erschießungskommando wurde der Hauptsturmführer Erich Priebke befohlen.

Nach dem Kriege wurde der Polizeioffizier Herbert Kappier (Obersturmbannführer), damals Polizeichef von Rom, zu lebenslanger Haft verurteilt, die er absaß, bis er sich 1977 mit Hilfe seiner Frau befreien konnte. Er starb ein halbes Jahr später in Deutschland. Die ebenfalls vor Gericht gestellten Mitglieder des Erschießungskommandos wurden wegen Befehlsnotstandes freigesprochen.

Erich Priebke war nicht dabei, denn er, der bis dahin unter seinem Namen in Deutschland gelebt hatte, war 1948 mit seiner Familie nach Argentinien ausgewandert und hatte sich dort, ebenfalls unter seinem Namen, eine neue Existenz aufgebaut. Er lebte unbehelligt, bis 1994 ein amerikanischer Fernsehsender auf ihn stieß und eine Sensationsgeschichte daraus machte. Daraufhin verlangte Italien Priebkes Auslieferung. Im August 1995 wurde er von einem italienischen Militärgericht freigesprochen. Es schaltete sich der italienische Justizminister ein, woraufhin sich der Oberste Gerichtshof der Sache annahm. Er hob das Urteil auf und wies das Verfahren einer anderen Kammer des Militärgerichts zu. Das verurteilte Priebke zu 15 Jahren Gefängnis, wovon ihm zehn Jahre erlassen wurden. Wieder trat ein Berufungsgericht in Aktion, das Priebke am 9. März 1998 zu lebenslanger Haft verurteilte. Eine Berufung Priebkes wies der Oberste Gerichtshof ab. Seitdem sitzt der deutsche Offizier nach einem Verfahren, an dessen politischem Hintergrund kein Zweifel besteht, in italienischer Haft.

Zahlreiche Deutsche, aber auch Italiener haben sich immer wieder mit Gnadengesuchen an den italienischen Staatspräsidenten gewandt. Der lehnte stets ab mit der Begründung, man könne den noch lebenden Angehörigen der damals erschossenen Geiseln eine Freilassung Priebkes nicht zumuten. Ähnlich argumentierten auch die verschiedenen deutschen Bundespräsidenten, die man immer wieder bat, sich - auf welchem Wege auch immer - für die Freilassung des letzten noch inhaftierten deutschen Soldaten einzusetzen.

Angesichts der jetzt in Deutschland laufenden Diskussion über die Bedeutung von lebenslanger Haft für linksextreme Terroristen ist es an der Zeit, entsprechende Schritte für den jetzt 93jährigen Erich Priebke zu unternehmen.

Foto: Kurz vor seiner Verurteilung 1998: Erich Priebke


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