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17.03.07 / Ein Tabu durch alle Kulturen / Das Inzest-Verbot auf dem Prüfstand - Leipziger Geschwisterpaar wehrt sich gegen Verfolgung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-07 vom 17. März 2007

Ein Tabu durch alle Kulturen
Das Inzest-Verbot auf dem Prüfstand - Leipziger Geschwisterpaar wehrt sich gegen Verfolgung
von Sverre Gutschmidt

Ein 30jähriger, der vier Kinder mit seiner eigenen Schwester hat, muß ins Gefängnis, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht - wegen Inzest. Zwei der vier Kinder dieser ungewöhnlichen Familie sind behindert. Die Grünen laufen Sturm gegen das Urteil, wollen das Inzest-Verbot als eines der letzten echten Tabus der Gesellschaft abschaffen. Der Mann aus der Nähe von Leipzig ist bereits vorbestraft: Zwei Jahre Haft wegen Verstoßes gegen Paragraph 173 des Strafgesetzbuches. Der stellt den Beischlaf von engen Verwandten wie Geschwistern, Eltern, Großeltern und Enkeln miteinander unter Strafe. Bis zu drei Jahre Gefängnis sind zur Abschreckung vorgesehen - homosexuelle Verbindungen sind davon nicht betroffen.

Eine "Strafvorschrift aus dem vorletzten Jahrhundert, deren Sinn und Bedeutung mit den heutigen Verhältnissen nicht mehr zu begründen ist", das sagt Jerzy Montag, Rechtsexperte der Grünen, über das Inzestverbot. Tatsächlich konnten auch bisherige Strafen den 30jährigen, in den Medien als Patrick S. bezeichnet, nicht davon abhalten, erneut Kinder mit seiner Schwester zu zeugen. Daß dabei ein deutlich erhöhtes Risiko schwerer erblicher Schäden, beispielsweise in Form von Stoffwechselerkrankungen, gegeben ist, nehmen die Geschwister in Kauf.

Es ist eine Debatte, die eines der letztes Tabus anrührt. Ausgewiesene Experten gibt es nicht, Statistiken ebensowenig. Betroffene, die oft erst im Erwachsenenalter die gesundheitlichen Folgen ihrer Herkunft in vollem Umfang spüren, werden medizinisch im Rahmen der Familienberatung oft nur unzureichend betreut. Sie hoffen auf Gentherapie, müssen aber meist lebenslang die Folgen ertragen. Üble Nachrede droht den Betroffenen zusätzlich, behandelnde und forschende Mediziner fürchten wiederum die Stigmatisierung als "Erbmediziner". Erblich belastet, und zwar historisch ist auch der Begriff der "Blutschande": Genetiker und Humanbiologen scheuen aus schlechter Erfahrung die Medien. Deren Berichte jonglieren dagegen mit Zahlen - 44 Prozent betrage das Risiko behinderten Nachwuchses, wenn Geschwister miteinander oder Eltern und ihre Kinder zusammen Nachwuchs zeugten, berichten Tageszeitungen zum Fall Patrick S. Eine Zahl, herausgegriffen aus einer Einzelstudie der 80er Jahre. Doch wie ist das Risiko und wie ist ein Verbot aus medizinischer Sicht zu bewerten?

Professor Dr. Karsten Held, Facharzt für Humangenetik und langjähriger Direktor der Zytogenetik-Abteilung am Hamburger Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) kam immer wieder mit dem Tabu-Thema in Berührung. Er weiß aus Erfahrung: "Gefängnis ist nicht die richtige Antwort, allerdings hat eine solche Strafe auch Signalwirkung." Am häufigsten trete Inzest bei Halbgeschwistern auf, die von ihrem verwandtschaftlichen Verhältnis nicht wissen. "Ein echtes Problem bilden nicht so sehr Geschwisterverbindungen oder solche zwischen Vettern und Cousinen ersten Grades. Vater-Tochter Beziehungen sind weitaus schlimmer - nicht nur wegen des Mißbrauchs Minderjähriger, sondern auch wegen der hohen anzunehmenden Dunkelziffer. Hier ist das Risiko geschädigten Nachwuchses noch höher als bei Geschwistern." Sein Fazit lautet: "Das Inzest-Verbot ist ein evolutionäres Gebot! Selbst wenn das Risiko einer Schädigung der Kinder in einem Fall nur zehn Prozent betrüge, wäre es unverantwortlich von den Eltern, das bewußt einzugehen."

Konkrete Zahlen seien dagegen aus Einzelstudien, so an amerikanischen Ureinwohnern, nicht auf die hiesige Bevölkerung allgemein ableitbar. Zu viele Faktoren wie Alkohol spielen eine Rolle.

Grundsätzlich gilt: Je näher die potentiellen Eltern verwandt sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß sie zweimal die gleiche Veranlagung tragen und diese dann weitergeben. Dabei steigt die Gefahr, daß auch weniger vorteilhafte Anlagen übertragen werden. "Mukoviszidose ist beispielsweise eine Folgekrankheit", so der Mediziner. Dabei handelt es sich um eine angeborene Stoffwechselerkrankung. In Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm, Galle und Schweißdrüsen werden zähflüssige Sekrete gebildet, die nur erschwert vom Körper abtransportiert werden. So kommt es in den betroffenen Organen zu Funktionsstörungen.

Ob und wie weit eine Krankheit auf Inzest oder Umweltfaktoren zurückgehe, sei im Einzelfall zu ergründen. Wenn Krankheiten sich familiär häufen, die sonst sehr selten sind oder nur bei gleichen Anlagen beider Eltern vererbt werden, kann ein Erbeinfluß als sicher angenommen werden. Fragt man Genetiker zu ihrer Einschätzung, kommt man zu unterschiedlichen Aussagen. 1999 schätzten britische Experten das Behinderungsrisiko aus einer direkten verwandtschaftlichen Beziehung teils mit drei Prozent gering, andere mit 70 Prozent als sehr hoch ein. Auch Daten aus Gerichtsprozessen zu Mißbrauch und Inzest ergeben wenig Verläßliches.

Dennoch gibt es Gründe für ein Verbot. "Die kulturelle Entwicklung ist zu akzeptieren. Das Problem bedarf der Abhilfe", so Held. Selbst in der Tierwelt und erst recht in noch so liberalen menschlichen Kulturen sei Inzest ausnahmslos tabu.

Foto: Keine normale Familie: Die Geschwister Patrick und Susan mit einem ihrer vier gemeinsamen Kinder


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