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31.03.07 / Freibrief für Richter / Empörung über die Koran-Entscheidung, aber Konsequenzen drohen nicht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-07 vom 31. März 2007

Freibrief für Richter
Empörung über die Koran-Entscheidung, aber Konsequenzen drohen nicht
von Klaus D. Voss

Es gibt ausgezeichnete Juristen in Deutschland, die in Lehre und Forschung das Rechtswesen maßgeblich beeinflussen und im Wechsel bei Berufungen an die obersten Gerichte wegweisende Urteile gesprochen haben. Im Alltag vor deutschen Gerichten ist die Rechtspraxis aber deutlich bedrückender - mitunter sogar völlig unverständlich: Der Fall einer Frankfurter Richterin, die aus dem Koran Entscheidungsgrundsätze ableitete, hat die deutsche Richterschaft europaweit ins Gerede gebracht.

Mit dem Justizwesen Vertraute wollen nicht glauben, daß es sich bei diesem groben Fehlgriff um ein Einzelereignis handeln könnte oder die in Frankfurt / Main auffällig gewordene Richterin erstmals falsch entschieden hat. Kritik von Anwälten oder Prozeßparteien wird aber selten öffentlich erörtert, von Richtern dafür regelmäßig als "einseitig" zurückgewiesen.

Die Frankfurter Familienrichterin mit ihren seltsamen Entscheidungswegen war nur deshalb zu einem Thema geworden, weil Öffentlichkeit und Medien eine ungeschönte Debatte erzwungen hatten. In einem Nebenaspekt zu einem Scheidungsverfahren hatte die Richterin Christa D.-W. ihre Koran-Kunde beweisen wollen - sie lehnte Prozeßkostenhilfe für eine 26jährige aus Marokko stammende Frau generell ab. Die Frau, mehrfach von ihrem Mann mißhandelt, hatte aus Angst vor weiteren Übergriffen das Scheidungsverfahren beschleunigen wollen - und brauchte dazu Geld. Das verweigerte die Richterin und belehrte die Frau darüber, daß für eine Muslimin die Züchtigung durch den Ehemann nach dem Koran keine besondere Härte darstelle.

Was auch immer die Richterin bewogen haben mag, ihre multikulturelle Weltsicht in den Gerichtsakten auszubreiten, bleibt offen; die auffällige Juristin ist inzwischen den Fall los. Aber nicht etwa, weil die interne Kontrolle durch die Dienstaufsicht der Richter etwas an den seltsamen Entscheidungswegen auszusetzen gehabt hätte. Die Anwältin der Deutsch-Marokkanerin hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, dem das Frankfurter Amtsgericht zustimmte - umgehend per Fax, als die öffentliche Diskussion schon losgebrochen war.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner, angesprochen auf die krassen Fehlentscheidungen, klagte, daß "infolge der 68er-Diskussion" viele Richter "einem falschen Toleranzbegriff" nachhingen. Vom Alter her gehört die Familienrichterin, eine Mittfünfzigerin, durchaus zur gefährdeten Spezies der Linksjuristen mit dem "falschen Multikulti-Liberalismus" (Wagner).

Besonders ärgerlich ist die Besetzung mit Juristen dieses Zuschnitts an Eingangsgerichten, in der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder auch an Familiengerichten, weil in aller Regel hier Einzelrichter wirken. Es sind auch die Bereiche der Justiz, mit denen normale Bürger am ehesten in Kontakt kommen.

Konsequenzen müssen Richter so gut wie nie fürchten. Zwar hat sich auch das Wiesbadener Justizministerium beeilt, den Fall der Familienrichterin "zu prüfen", bei der Staatsanwaltschaft sind reihenweise Strafanzeigen eingegangen, aber die richterliche Unabhängigkeit wirkt wie ein Freibrief.


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