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28.04.07 / Ja zu Scientology / Europäischer Gerichtshof zwingt Rußland

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-07 vom 28. April 2007

Ja zu Scientology
Europäischer Gerichtshof zwingt Rußland

Rußland darf der umstrittenen Scientology-Organisation nicht die Anerkennung als religiöse Vereinigung verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 5. April in Straßburg bekanntgegeben.

Rußland habe wegen des Verbots der Scientology-Organisation gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. In seinem Urteil hat der Gerichtshof der Organisation zudem ein Schmerzensgeld von 10000 Euro zugesprochen.

Mit der Entscheidung aus Straßburg ist allerdings keine europaweite Regelung zugunsten von Scientology getroffen worden.

Rußland hatte 1994 die Organisation anerkannt. Nach dem Einführen eines neuen Religionsgesetzes 1997 hatte der Staat eine erneute Anmeldung verweigert, weil die Statuten von Scientology nicht mit dem neuen Gesetz konform seien. Insgesamt elfmal versuchten die Scientologen zwischen 1998 und 2005 vergeblich beim russischen Justizministerium eine Neuanmeldung.

Das Ministerium habe "gegen seine Pflicht auf Neutralität und Gleichbehandlung religiöser Gemeinschaften verstoßen", so die Straßburger Richter.

In Deutschland steht Scientology teilweise unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Dieser schätzt die Zahl der Anhänger in Deutschland auf rund 6000, die Organisation spricht von 30000. Die Organisation hat im Januar in Berlin-Charlottenburg eine neue Hauptstadt-Repräsentanz eröffnet.

Prominente Unterstützer von Scientology sind die Hollywood-Schauspieler Tom Cruise und John Travolta. In den Vereinigten Staaten hat die Organisation den Status einer Religionsgemeinschaft. idea


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