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05.05.07 / "... denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit"

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-07 vom 05. Mai 2007

Auf ein Wort:
"... denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit"
von Jörg Schönbohm

Der wahre Zweck des Menschen - nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt - ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerläßliche Bedingung".

Dies schrieb der Potsdamer Wilhelm von Humboldt bereits 1792, also im Alter von 25 Jahren, in seiner noch heute sehr lesenswerten Abhandlung "Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen". Er erkannte, daß die Begrenzung der Freiheit des einzelnen jegliche persönliche, aber auch gesellschaftliche Entwicklung hemmt: den wirtschaftlichen wie den wissenschaftlichen Fortschritt, das verträgliche Zusammenleben und ebenso die eigenverantwortliche soziale Sicherung. Dieser Grundsatz prägte später auch sein politisches Wirken.

Der Staat, so Wilhelm von Humboldt, solle nur insoweit in die Freiheit der Bürger eingreifen, "als zu ihrer Sicherstellung gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist; zu keinem anderen Endzwecke beschränke er ihre Freiheit." Denn durch die Wahrung der Sicherheit seiner Person und seines Hab und Gut ermöglicht der Staat erst die persönliche Freiheit des einzelnen. Durch nichts wird diese Freiheit empfindlicher beschränkt als durch mangelnde Sicherheit.

In der Grundrechtscharta der Europäischen Union aus dem Jahre 2000 heißt es in Artikel 6: "Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit." Und in Artikel 3 des Entwurfes des Europäischen Verfassungsvertrages wird das Ziel proklamiert, den Bürgern Europas einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" zu bieten.

Freiheit, Sicherheit und Recht hängen untrennbar miteinander zusammen. Sicherheit und Recht zu stärken bedeutet, Zwänge zu überwinden und so die Freiheit zu sichern. Dazu braucht es konsequente Prävention, Verfolgung und Ahndung von Verbrechen jeglicher Art. Nur ein aktiver Rechtsstaat bietet Sicherheit und damit Freiheit für alle Menschen, insbesondere für die Schwachen. Dies gilt für Kriminalität ebenso wie für Terrorismus.

Denn Freiheit bedeutet nicht nur "Freiheit wovon", sondern vor allem "Freiheit wofür". Freiheit soll ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. So beginnt Artikel 2 unseres Grundgesetzes nicht mit dem abstrakten "Recht auf Freiheit", sondern mit dem Recht des einzelnen "auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit". Diese freie Entfaltung wird jedoch durch Sicherheit und Recht erst ermöglicht.

Mehr Gelassenheit und die Konzentration auf das wesentliche täten deshalb auch der aktuellen Diskussion um die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Deutschland gut. Ein Blick in andere Länder zeigt, daß dort die Schwerpunkte ganz anders gesetzt werden.

So gilt etwa Großbritannien als das Land mit der weltweit dichtesten Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Doch ein hierzulande selbstverständlicher Personalausweis wird dort erst im Jahre 2008 eingeführt.

Neue Gefahren erfordern neue Ideen. Durch die Einführung der zentralen Anti-Terror-Datei Anfang des Jahres ist unser Land bei der Sicherung der Freiheit ein entscheidendes Stück vorangekommen. Zugleich belegt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei dieser zentralen Frage die Leistungsfähigkeit unseres sonst vielgescholtenen Föderalismus.

Wilhelm von Humboldt kommt in seinen Ausführungen über die Grenzen des Staates zu dem Schluß: "Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden noch die Frucht derselben zu genießen; denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit."

Foto: Meinungsfreiheit: Polizisten sorgen bei einer Schülerdemonstration dafür, daß niemand zu Schaden kommt.


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