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02.06.07 / Aufruhr im Familienlager / Kindergeld nur bis 18? - Kinder von unverheirateten Müttern benachteiligt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-07 vom 02. Juni 2007

Aufruhr im Familienlager
Kindergeld nur bis 18? - Kinder von unverheirateten Müttern benachteiligt
von Rebecca Bellano

Das war vielleicht ein Schock für die Union. Da wollte vermutlich nach dem verregneten Pfingstwochenende so niemand wieder ran ans Alltagsgeschäft als dann eine Meldung durch die Medien ging: "Kindergeld nur noch bis 18?"

Ach du meine Güte! Sofort mußte Fraktionschef Volker Kauder Schadensbegrenzung betreiben, während die SPD schon die ersten Giftpfeile abschoß. Der Vorschlag würde die "Bildungschancen der Kinder massiv verschlechtern", hieß es dann auch gleich vom ungeliebten Koalitionspartner. Nein, so etwas würde die SPD nie mittragen, verkündete man entrüstet, dabei hatte die CDU auch keinesfalls vor, das selbst mitzutragen. Es war nur mal wieder schneller an die Presse gegangen als es der Partei lieb sein könnte.

Ole Schröder, Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein und Haushaltsexperte der CDU, hatte offenbar eine Idee gehabt, die er gleich freudig "Spiegel online" und der "Bild"-Zeitung erzählte, ohne sich zuvor mit seinen Parteikollegen abzustimmen. Das Desaster war perfekt, plötzlich hieß es: Kindergeld nur noch bis zum 18. statt wie bisher bis zum 25. Lebensjahr, dafür aber Verdoppelung des Betrages bis zum 7. Lebensjahr. Ole Schröder wollte damit junge Eltern entlasten und die Debatte um die Kosten für die Kinderbetreuung entkrampfen. Probleme bei der Finanzierung der Ausbildung sah er nicht, da dafür ja Mittel wie Bafög und Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bekommen seien. Außerdem sei es auch nicht gerecht, so der Schleswig-Holsteiner, wenn junge Leute, die mit 20 Jahren oder davor in den Beruf einstiegen, kein Kindergeld erhielten, während diejenigen, die länger studierten von der Kindergeld-Regelung profitierten. Was von der Argumentation gar nicht so abwegig erscheint, kommt jedoch dem Schlachten einer heiligen Kuh gleich und die mußte Volker Kauder am Dienstag nach Pfingsten erstmal mit vielen Dementis wiederbeleben. Dabei kam ihm diese zusätzliche Krise in der Familienpolitik keineswegs gelegen, schließlich gibt es in diesem Bereich derzeit genügend andere Felder, die er zu beackern hat. Neben der Dauerdebatte um den Ausbau der Krippenplätze und deren Finanzierung, hatte das Bundesverfassungsgericht in der vorletzten Maiwoche auch noch das lange mit der SPD ausgehandelte Unterhaltsrecht gekippt, das eigentlich am 1. Juli in Kraft treten sollte.

Es könne nicht sein, daß Kinder von verheirateten und unverheirateten Müttern unterschiedlich behandelt würden, so die Karlsruher Richter, was Union und SPD in Erklärungsnot bringt. Da hatte man so lange diskutiert und scheiterte nun daran, daß bei Ex-Ehepartnern der Anspruch auf Betreuungsunterhalt mindestens bis zum 8. Lebensjahr gilt, bei erziehenden Ex-Partnern hingegen nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

In einer Sache sind sich Union und SPD jedoch einig: "nach Trennungen muß zunächst für die Kinder gesorgt werden", so Volker Kauder. Und da das Geld des Unterhaltspflichtigen häufig hier schon aufgebraucht ist, gilt die weitere Regelung nur für relativ wenige Fälle, schließlich soll dem Unterhaltszahlenden ein Selbsterhalt von mindestens 890 Euro zugestanden werden, pro Kind gibt es mindestens 204 Euro monatlich. Erst danach kommen die Mütter. Wobei CDU / CSU und SPD hier lange gefeilscht haben. "Bei der Verteilung des Rests sind erst die ehemaligen Ehepartner und dann die neuen Beziehungen an der Reihe", so der CDU-Fraktionschef. Die Union hatte sich durchgesetzt, doch das Verfassungsgericht macht ihr nun einen Strich durch die Rechnung und das hart Errungene steht erneut zur Debatte. Bei wieviel Prozent der Fälle und ab welchem Einkommen des Unterhaltspflichtigen die vom Verfassungsgericht aufgeworfene Kritik überhaupt zum Tragen kommt, konnte das mit dem Gesetzesentwurf betraute Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries jedoch nicht beantworten. Der Entwurf sei ja nun von Karlsruhe gekippt worden, also seien die genauen Zahlen im Nachhinein eh nicht mehr wichtig, so Berlin.


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