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09.06.07 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-07 vom 09. Juni 2007

MELDUNGEN

Ahmadinedschad hetzt wieder

Teheran - Bei seiner Rede zum 18. Todestag von Ayatollah Khomeini hat der iranische Präsident Mahmoud Ahmadinedschad jegliche Hoffnung des Westens auf einen Kompromiß in der Atomfrage zunichte gemacht. Da könne der Westen schreien, so viel er wolle, der Iran würde seine Atompolitik unbeirrt fortsetzen, so der Politiker. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates, in dem die Einstellung des iranischen Atomprogrammes gefordert wurde, ließe sein Land unbeeindruckt. Auch sagte Ahmadinedschad das baldige Ende des israelischen "Regimes" voraus.

 

Verbrecher in der Botschaft?

Wien - Auf Grund eines von Kasachstan betriebenen internationalen Haftbefehls wurde vorige Woche in Wien der bisherige kasachische Botschafter in Österreich Rachat Alijew verhaftet. Alijew hatte noch kurz vor seiner Amtsenthebung beim Wiener Außenministerium vergeblich versucht, seinen Leibwächtern diplomatischen Status zu verschaffen. Alijew ist einer der reichsten Männer Kasachstans - also ein "Oligarch" - und zugleich Schwiegersohn von Staatspräsident Nursultan Nasarbajew. Allerdings war er zuletzt in Ungnade gefallen und wurde im Februar nach Wien "strafversetzt". Der kasachische Auslieferungsantrag erstreckt sich auf sechs weitere Personen aus seinem Umkreis, darunter Botschaftsangehörige. Die Beschuldigungen lauten auf Erpressung, Dokumentenfälschung und Menschenraub. Alijew stellte seinerseits einen Antrag auf politisches Asyl: Er werde politisch verfolgt, weil er bei den Präsidentschaftswahlen von 2012 als Gegenkandidat zu Nasarbajew antreten wolle. (Das kasachische Parlament hatte erst am 18. Mai eine Verfassungsänderung beschlossen, derzufolge Nasarbajew unbeschränkt wiedergewählt werden könnte.) Alijew wurde inzwischen gegen eine Kaution von einer Million Euro entlassen. Die österreichische Justiz steht nun vor einer heiklen Entscheidung: Asylverfahren oder Auslieferung an ein Land, das nicht gerade als Hort der Rechtsstaatlichkeit gilt. RGK


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