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14.07.07 / "Wowereit übergeht Volksbegehren" / Berlins Senat hält verbissen an der Schließung von Tempelhof fest - FDP: Umgang mit Investoren "schäbig"

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-07 vom 14. Juli 2007

"Wowereit übergeht Volksbegehren"
Berlins Senat hält verbissen an der Schließung von Tempelhof fest - FDP: Umgang mit Investoren "schäbig"
von Peter Westphal

Diesen Freitag (13. Juli) endet die einmonatige Widerspruchsfrist gegen das vom Berliner Senat veranlaßte Entwidmungsverfahren zum Zentralflughafen Tempelhof. Sollte das Verfahren Bestandskraft erlangen, wäre nach dem 31. Oktober 2008 auf der "Mutter aller Flughäfen" (als den der englische Star-Architekt Norman Foster Tempelhof feierte) nie wieder Flugbetrieb möglich.

Um dies zu verhindern, kämpfen die Tempelhof-Befürworter immer noch auf verschiedenen Ebenen dagegen an - zunächst auf juristischem Weg. So wird erwartet, daß die vom Schließungsbescheid betroffene Fluggesellschaft Windrose Air vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Entwidmungsverfahren klagen wird. Warum der Bund, dem etwa drei Viertel des Areals und der Gebäude gehören, bislang keinen Widerspruch eingelegt hat, obgleich er von der Schließung unmittelbar betroffen wäre, ist für viele Beobachter schlechterdings nicht nachvollziehbar, zumal sich Kanzleramtsminister Thomas de Maizière erst Anfang dieser Woche erneut für die Offenhaltung ausgesprochen hatte. Dort verlangte er von Berlin, den Landesentwicklungsplan zu ändern, um einen eingeschränkten Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Dann beispielsweise könnten wenigstens Teile der Flugbereitschaft der Bundesregierung in Tempelhof stationiert werden.

Auch wenn es der Kanzleramtschef nicht ausdrücklich anspricht, ist offenkundig, daß dies nicht die einzige Möglichkeit des Bundes wäre, um Tempelhof durch einen Flugbetrieb offenzuhalten, der keine Konkurrenz zum neuen Großflughafen in Schönefeld darstellt. Letzterer wird womöglich ohnehin erst nach 2011 fertiggestellt sein, da die bisherigen Termine nicht gehalten werden konnten.

Neben der Flugbereitschaft wäre es auch möglich, das künftige Bundespolizeipräsidium mit den geplanten 700 Personalstellen in Tempelhof unterzubringen, schließlich gehört zu dieser Bundesbehörde eine Flugstaffel, und Räumlichkeiten sind in dem Riesenbau reichlich vorhanden. Zu Tempelhof gehört das - nach Brüssel - zweitgrößte zusammenhängende Bürogebäude Europas mit einer Bruttogeschoßfläche von 290000 Quadratmetern. Dort wäre nicht zuletzt auch Platz für die bislang noch in St. Augustin bei Hangelar (NRW) stationierte Flugbereitschaft der GSG 9.

Doch bevor diese Optionen greifen können, gilt es zunächst, dem vom Berliner Senat betriebenen Entwicklungsverfahren Einhalt zu gebieten. Die Klägergemeinschaft für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof, die Bürgerinitiative ICAT (www.icat.de, International City Airport Tempelhof), erwägt eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht. Denn das laufende Volksbegehren für den Weiterbetrieb Tempelhofs, dessen rechtliche Zulässigkeit vom Berliner Senat am 8. Mai 2007 formal und inhaltlich bestätigt worden war, soll offenbar ad absurdum geführt werden: Mit dem Entwidmungsverfahren vollführt der Senat einen Verwaltungsakt, der dem Ziel und Inhalt des Volksbegehrens entgegensteht und damit laut ICAT gegen die Verfassung verstößt.

Damit verletze, so der Berliner Bundestagsabgeordnete Hellmut Königshaus (FDP), der Senat das Vertrauen in die Demokratie und die demokratischen Institutionen nachhaltig. In einer aktuellen Stunde des Bundestages zur Causa Tempelhof hatte er am Donnerstag vergangener Woche zusammen mit über 100 weiteren Parlamentariern einen Antrag eingebracht, der für die Offenhaltung des Flughafens Berlin-Tempelhof plädiert und eine Überprüfung des Flugverkehrskonzepts für den Großraum Berlin fordert. Königshaus nannte das Verhalten des Berliner Senats schlicht "unanständig". Wer mit renommierten Investoren wie Langhammer und Lauder so "schäbig" umgehe, brauche sich nicht zu wundern, wenn andere Investoren künftig einen großen Bogen um die Hauptstadt machten.

Zudem warf er dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) vor, immer noch wider besseren Wissens mit falschen Behauptungen zu argumentieren. Denn juristisch sei längst erwiesen, daß die Offenhaltung Tempelhofs den Bau des Großflughafens in Schönefeld nicht gefährde. Nicht die Rechtslage sei das Problem, sondern der mangelnde Wille des rot-roten Senats und der schwarz-roten Landesregierung in Brandenburg.


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