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21.07.07 / 50 Jahre Stiftung Preußischer Kulturbesitz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-07 vom 21. Juli 2007

50 Jahre Stiftung Preußischer Kulturbesitz
von Manuel Ruoff

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine Folge der vor nunmehr gut 60 Jahren durch die Siegermächte erfolgten Auflösung des preußischen Staates. Das Territorium wurde von den Besatzungsmächten aufgeteilt. Der östliche Teil wurde unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt, der in den westlichen und der sowjetischen Besatzungszone befindliche Hauptteil unter den Ländern der späteren Bundesrepublik und DDR aufgeteilt. Entgegen dem Klischee war Preußen nicht nur eine Militär-, sondern auch eine Kulturmacht. Seit den Tagen des Großen Kurfürsten hatte Preußen nicht ohne Erfolg Kulturgüter gesammelt. Diese waren aufgrund kriegsbedingter Auslagerungen zu großen Teilen über die westlichen Besatzungszonen verstreut. Was sollte mit ihnen geschehen? Kultur war laut dem 1949 für die Bundesrepublik Deutschland erlassenen Grundgesetz Ländersache. Sollten die Kulturgüter analog zum Territorium Preußens auseinandergerissen und unter den Ländern verteilt werden? Der preußische Kulturbesitz war weniger ein Sammelsurium denn das Ergebnis systematischen Sammelns; sein Auseinanderreißen wäre also ein Frevel gewesen. Diese Barbarei beging man nicht. Um auf diesem Gebiete das alleinige Erbe Preußens anzutreten, war die Hauptstadt Berlin, in der viele preußische Kulturgüter bis zum Kriege ihren Standort gehabt hatten, zu schwach. Auf die Kulturhoheit der Länder verweisend kam aus diesem Kreise der Vorschlag, gemeinsam die Verwaltung zu regeln.

Der Bund entschied jedoch anders und ergriff selber die Initiative. Er verwies dabei auf Artikel 135 des Grundgesetzes. Dort heißt es zwar in den ersten drei Absätzen, daß bei den von den Besatzungsmächten vorgenommenen Änderungen der Landeszugehörigkeit von Gebieten in letzteren "das Vermögen des Landes, dem das Gebiet angehört hat, dem Lande" zustehe, "dem es jetzt angehört". Im Absatz 4 wird dieser Grundsatz jedoch durch eine Ausnahme relativiert: "Sofern ein überwiegendes Interesse des Bundes oder das besondere Interesse eines Gebietes es erfordert, kann durch Bundesgesetz eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelung getroffen werden." Sich auf diese Ausnahme berufend, regelte der Bund die Zukunft des preußischen Kulturbesitzes vor 50 Jahren mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung vom 25. Juli 1957. Mittlerweile beteiligen sich neben dem Bund auch alle Bundesländer sowohl personell als auch finanziell an der Stiftung. Sie besteht aus den Staatliche Museen zu Berlin, der Staatsbibliothek zu Berlin, dem Geheimen Staatsarchiv PK, dem Ibero-Amerikanischen Institut und dem Staatlichen Institut für Musikforschung. Mittlerweile bewegt sich der Gesamthaushalt in einer Größenordnung von einer viertel Milliarde Euro. Mit allen ihren Einrichtungen hat die Stiftung rund 2000 Beschäftigte. Dem stehen insgesamt rund sechs Millionen Besucher und Benutzer gegenüber.


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