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25.08.07 / Wie in ein nutzloses Korsett gezwängt / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz schadet Älteren – Unternehmen sehen sich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-07 vom 25. August 2007

Wie in ein nutzloses Korsett gezwängt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz schadet Älteren – Unternehmen sehen sich von Studie bestätigt
von Ansgar Lange

Im ersten Jahr nach Einführung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) – zuvor unter dem Titel Antidiskriminierungsgesetz am Widerstand aus der Union gescheitert – sind den Unternehmen rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten entstanden. Zu diesem Ergebnis gelangt eine repräsentative Studie, die Professor Andreas Hoffjan, Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellte. Knapp ein Drittel der Gesamtkosten in Höhe von 532 Millionen Euro entfällt allein auf die notwendigen Mitarbeiterschulungen, weitere 602 Millionen mußten für die Einführung neuer Standards und strategischer Implementierungen aufgewandt werden. Auf alle Unternehmensgrößen bezogen, kostet das AGG jedes Unternehmen durchschnittlich 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter. „Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Mißbrauchspotential“, sagte Hoffjan bei der Präsentation der Studie in Berlin.

Unbeabsichtigte Nebenwirkungen des AGG zeigten sich vor allem in Verbindung mit dem Einstellungsprozeß: Über 80 Prozent der Unternehmen bestätigen, daß zukünftige Begründungen von personellen Entscheidungen unterbleiben. Nachteilig ist das auch für die Bewerber: 84 Prozent der befragten Unternehmen verschicken nur noch nichtssagende Standard-Absagen an Bewerber. „Aus Angst vor Mißbrauch teilen Unternehmen Bewerbern kaum noch die Gründe für die Absage mit“, kritisierte INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer. Das verbaue den Jobsuchenden die Chance auf eine ehrliche Rückmeldung.

87 Prozent verbinden mit dem Gesetz im wesentlichen zusätzliche Bürokratie, wobei über 74 Prozent der befragten Unternehmen das Gesetz insgesamt als überflüssig bewerten. 80 Prozent bescheinigen dem AGG sogar erhebliches Mißbrauchspotential. Für breite Unsicherheit sorgen zudem die unklaren Rechtsbegriffe.

Die ausgebliebene Klagewelle ist für Höfer kein Indiz für die Qualität des AGG. „Die Rechtslage verbot bereits vor dem AGG die Diskriminierung von Minderheiten, also war das Gesetz unnötig. Es hat keinen Mißstand beseitigt, indem es Betroffenen eine gesetzliche Hilfestellung bot, die sie vorher nicht hatten“, erklärte Höfer.

Die Befürchtungen der Unternehmen zur wachsenden Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Bürokratielast wurden nach Ansicht des Wirtschaftsjuristen Markus Mingers noch übertroffen. „Bei der Gestaltung der Stellenanzeige gibt es zum AGG viele Fragen, aber wenige zufriedenstellende Antworten“, kommentiert der Bonner Rechtsanwalt die INSM-Studie. Höfer hält den Kostenaufwand für unverhältnismäßig: „Zu den jährlich 90 Milliarden Euro an Bürokratiekosten der Unternehmen kommen jetzt noch einmal 1,73 Milliarden Euro durch das AGG hinzu. Gleichzeitig sagen mehr als drei Viertel der Personalverantwortlichen, daß das Gesetz für die faktische Gleichbehandlung nichts leistet. Warum stellen sich also die Unternehmen auf das Gesetz ein: Weil sie Mißbrauch fürchten. Die Unternehmen wollen also keine Fehler machen, vor allem keine Formalfehler, die sie teuer zu stehen kommen.“ Neben den Kosten und dem Bürokratieaufwand habe das Gesetz zusätzliche Heuchelei gefördert. „Die Praxis zeigt: In den Stellenanzeigen wird nicht mehr geschrieben, man suche für sein junges Team einen dazu passenden Mitarbeiter, sondern man formuliert das jetzt neutral und stellt dann eben doch einen jungen Mitarbeiter ein. Die traurige Folge: Es werden nun viele andere Bewerber enttäuscht, die nicht zum Zuge kommen“, so Höfer.


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