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25.08.07 / Ein Bonbon für die Franzosen / Die Gemeinsame Agrarpolitik ist Teil des Preises, den Deutschland für den Gemeinsamen Markt bezahlt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-07 vom 25. August 2007

Ein Bonbon für die Franzosen
Die Gemeinsame Agrarpolitik ist Teil des Preises, den Deutschland für den Gemeinsamen Markt bezahlt
von Manuel Ruoff

Die Europäischen Gemeinschaft (EG) hat mit den Kernstaaten Bundesrepublik Deutschland und Französische Republik zwei große Mitglieder, deren Wirtschaftsinteressen nicht übereinstimmen. Deutschland ist dicht besiedelt und hat nur wenige Bodenschätze. Autarkie ist angesichts dieser Rahmenbedingungen schwierig. Seit dem Scheitern der Nationalsozialisten ist der Versuch, sie trotzdem zu erzielen, nicht wieder unternommen worden. Deutschland muß also importieren, und um diese Importe bezahlen zu können, muß es exportieren. In Deutschland gebietet es deshalb die Staatsräson, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft zu unterhalten und für freie Märkte einzutreten. Insofern ist der Gemeinsame Markt für Deutschland ein Gewinn (sofern dieser Gemeinsame Markt denn nicht durch protektionistische Maßnahmen vom internationalen Markt abgeschottet wird). In Frankreich ist die Interessenlage eine etwas andere. Das Land ist im Vergleich zum großen Nachbarn im Osten schwach besiedelt und seine Wirtschaft ist nur bedingt wettbewerbfähig. Insofern ist auch die Einstellung zum Freihandel eine andere. Die Schaffung des Gemeinsamen Marktes wurde deshalb dort durchaus auch als Problem gesehen. Versüßt wurde den Franzosen die Zustimmung dadurch, daß die EG tendenziell in den Wirtschaftsbereichen, die für Frankreich traditionell sehr wichtig sind, in Abweichung vom marktwirtschaftlichen Prinzip mit Schutzmaßnahmen und Subventionen protektionistisch eingreift. Zu nennen ist hier vor allem die Landwirtschaft, die in Frankreich einen viel größeren Teil der Volkswirtschaft ausmacht als in Deutschland. Noch im Jahre 1986 waren in Frankreich 5,9 Prozent der Erwerbspersonen in der Landwirtschaft beschäftigt. Zum Vergleich: Beim deutschen Nachbarn waren es nur 3,7 Prozent.

Die Ziele der Eingriffe in den Markt für Agrarprodukte sind in den Römischen Verträgen festgehalten: „a) die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern; b) auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten; c) die Märkte zu stabilisieren; d) die Versorgung sicherzustellen; e) für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.“

Die gemeinsame Agrarpolitik war zumindest insofern erfolgreich, als sich die individuellen Einkommen im Landwirtschaftssektor stetig erhöhten. Obwohl die Weltmarktpreise für Agrarprodukte 1987 einen historischen Tiefstand erreichten, überstieg das Einkommen von Landwirtshaushalten jenes der Haushalte von Nichtlandwirten pro Haushalt in den Niederlanden (1988) um 163 Prozent, in Italien (1988) um 45 Prozent, in Luxemburg (1985) um 43 Prozent, in Frankreich (1989) um 21 Prozent, in Dänemark (1988) um 15 Prozent, in der Bundesrepublik (1988) um zehn Prozent und in Irland (1987) immerhin noch um fünf Prozent. Daß die Nichtlandwirte diese Besserstellung von Landwirten mit ihren Steuergeldern und den über Weltmarktniveau liegenden Lebensmittelpreisen bezahlen mußten beziehungsweise müssen, steht auf einem anderen Blatt.


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