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29.09.07 / Verjährungstrick / Polnisches Gericht weist Klage ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-07 vom 29. September 2007

Verjährungstrick
Polnisches Gericht weist Klage ab

Der Aufruf des polnischen Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski, die Richter hätten „nach der Staatsräson zu entscheiden“, zeigt Wirkung. Im ostpreußischen Allenstein wies das Landgericht die Klage der Spätaussiedlerin Agnes Trawny auf Entschädigung für enteignete Landgüter ab – wegen Fristversäumnis. Der Anspruch sei bereits 2003 verjährt. Agnes Trawny hatte umgerechnet 625000 Euro vom polnischen Staat und der Gemeinde Gedwangen gefordert.

Mit der Ausflucht in die Verjährung hatte das Allensteiner Gericht die rechtliche Prüfung umgangen, ob Agnes Trawny die Entschädigung zusteht; eine Vorinstanz hatte ihr das Geld schon zugesprochen.

Agnes Trawny hat in Polen schon viel erreicht – 2005 hatte ihr das Oberste Gericht in Warschau 60 Hektar des ursprünglich rund 100 Hektar großen väterlichen Besitzes in Narthen (Kreis Neidenburg) zugesprochen. Das Verfahren führte, auch wenn es wegen einiger Besonderheiten nicht auf alle Spätaussiedlerfälle übertragen werden kann, zu einer Klagewelle.

Jetzt in diesem weiteren Verfahren geht es um Grundstücke, die das polnische Schatzamt und später die Gemeinde Gedwangen (Jedwabno) weiterverkauft hatten. Diese Grundstücke wurden überbaut. Nach einer Meldung von Radio Polonia muß Agnes Trawny zunächst für Gerichtskosten von 25000 Euro aufkommen. Ihr bleibt der Weg in die Berufung offen.  vs


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