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13.10.07 / »Patient hat die Hoheit über seine Daten«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-07 vom 13. Oktober 2007

»Patient hat die Hoheit über seine Daten«

Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten“, wirbt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt für ihr Projekt. Doch vor allem die Frage der Datensicherheit macht vielen Bürgern Sorge. Wer darf wann sehen, worunter er leidet?

Hierzu das Gesundheitsministerium: „Der Paragraph 291a des Sozialgesetzbuches (SGB V) behandelt das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Er legt fest, wer genau und unter welchen Voraussetzungen auf die individuellen Patientendaten zugreifen darf … Wichtigste Bestimmung: Leistungserbringer (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker) dürfen die mit Hilfe der Gesundheitskarte verfügbaren Gesundheitsdaten der Versicherten erst dann speichern, verarbeiten und nutzen, wenn der Patient seine Erlaubnis hierzu gegeben hat.“ Also geht ohne die Zustimmung des Patienten nichts. Er ermöglicht mit Hilfe seiner elektronischen Gesundheitskarte Zugriff zu den gespeicherten Daten. „Zwei-Schlüssel-Prinzip“ nennt das Gesundheitsministerium die Sicherheitsvorkehrung, die dafür sorgt, daß keine Unberechtigten sich die Daten zu Gemüte ziehen und möglicherweise mißbrauchen. So müssen sich Ärzte und Apotheker bei Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) identifizieren. Ohne diese Legitimation ist es nicht möglich, medizinische Daten der Gesundheitskarte zu lesen oder elektronische Rezepte und medizinische Daten der freiwilligen Anwendungen, zum Beispiel Notfalldaten, zu speichern. Und selbst dann sind die Daten nicht zu lesen, denn ohne Geheimnummerneingabe durch den Patienten - Ausnahme Notfalldaten - läuft nichts. Zudem wird jeder Zugriff protokolliert, so daß die letzten 50 Zugriffe immer einsehbar sind. „Mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Hand hat der Patient die Hoheit über seine Daten“, formuliert das Gesundheitsministerium und versucht so, vor allen Patienten die Karte schmackhaft zu machen. Bel


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