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13.10.07 / Als es die Krankenkarte noch nicht gab / Bis zum Jahre 1994 war in der Bundesrepublik Deutschland der Krankenschein üblich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-07 vom 13. Oktober 2007

Als es die Krankenkarte noch nicht gab
Bis zum Jahre 1994 war in der Bundesrepublik Deutschland der Krankenschein üblich
von Manuel Ruoff

Vor der Einführung der Krankenversicherungskarte, sprich vor 1994, gab es in der Bundesrepublik Deutschland den Krankenschein. Selbiger enthielt die selben Daten wie heute die Karte. Vor der ersten ärztlichen Behandlung in einem Quartal mußte dem Hausarzt ein Krankenschein vorgelegt werden. Dieser diente dem Arzt zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Wurde ein Besuch beim Facharzt nötig, so stellte der Hausarzt eine Überweisung aus.

In den Anfangszeiten der gesetzlichen Krankenversicherung mußten die Versicherten die Krankenscheine bei Bedarf bei den Krankenkassen beantragen beziehungsweise abholen. Dies führte bei den Kassen vor allem zu Beginn eines Quartals zu langen Warteschlangen und einem immensen Verwaltungsaufwand, dieses um so mehr, als die Scheine damals noch handschriftlich beziehungsweise mit der Schreibmaschine ausgestellt wurden.

Aus diesem Grunde wurden zur Vereinfachung die Krankenscheinhefte eingeführt. Diese wurden jährlich an die Mitglieder versandt und enthielten für jedes Quartal einen Abrechnungsschein für den Hausarzt, zwei für den Zahnarzt sowie je einen Berechtigungsschein für eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung und die Krebsvorsorgeuntersuchung.

Neben den eigentlichen Krankenscheinen gab es für Kinder noch Berechtigungsscheine für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, die anfänglich extra bei der Krankenkasse angefordert werden mußten, später jedoch ebenfalls per Heft zugeschickt wurden.

Auch schon damals gab es Versuche, die Zahl der Arztbesuche einzuschränken. Damals bekam der Patient Geld, wenn er einen Krankenschein nicht einlöste, sprich ein Quartal keinen Arzt aufsuchte. Heute hingegen muß man Geld bezahlen, wenn man in einem Quartal einen Arzt aufsucht. Früher wurde man also belohnt, wenn man nicht zum Arzt ging. Heute wird man bestraft, wenn man zum Arzt geht. Das Zuckerbrot wurde also durch die Peitsche ersetzt - und das nennt sich Fortschritt.

Vom (Inlands-)Krankenschein ist der sogenannte Auslandskrankenschein zu unterscheiden, sprich die Anspruchsbescheinigung für die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland.

Grundsätzlich gilt in der deutschen Krankenversicherung eigentlich das Territorialprinzip, sprich das Prinzip, daß Leistungen an Versicherte nur im Inland erbracht werden. Innerhalb der Länder der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wird von diesem Grundsatz allerdings abgewichen. Das gleiche gilt für Länder, die mit Deutschland durch zwischen Sozialversicherungsträgern geschlossene Sozialversicherungsabkommen bezüglich des Krankenversicherungsschutzes verbunden sind. Eine Abweichung vom Territorialprinzip ist auch möglich, wenn eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Krankenbehandlung nur außerhalb der EU und des EWR möglich ist.

Nach den (Inlands-)Krankenscheinen werden inzwischen auch die Auslandskrankenscheine für den Bereich der EU und des EWR durch eine Karte abgelöst, die Europäische Krankenversicherungskarte. Seit 2004 wird in den meisten Mitgliedsstaaten der EU die „European Health Insurance Card“ (EHIC) ausgegeben.


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