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10.11.07 / Am Erfolg teilhaben / Lufthansa Cargo soll künftig sibirische Flughäfen nutzen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-07 vom 10. November 2007

Am Erfolg teilhaben
Lufthansa Cargo soll künftig sibirische Flughäfen nutzen
von M. Rosenthal-Kappi

Was hat die Russen dazu bewegt, im jüngsten  Streit um Überfluggebühren ein Flugverbot für Frachtmaschinen der Lufthansa Cargo über russischem Staatsgebiet auszusprechen? Zählen bewährte Wirtschafts- und Handelsbeziehungen plötzlich nicht mehr? 

Auf den ersten Blick ist es völlig unverständlich, warum die Russen einen lange bestehenden Vertrag mit der Lufthansa-Tochter so plötzlich kündigen beziehungsweise die Überfluggebühren für ausländische Fluggesellschaften in Höhe von bisher 300 Millionen Euro jährlich drastisch erhöht haben. Unverständlich auch deshalb, weil Rußland Mitglied der ICAO (International Civil Aviation Organisation) ist, einer internationalen Vereinigung, die sich  um die Standardisierung und Sicherung der zivilen Luftfahrt kümmert sowie  internationale Verkehrsrechte  regelt. In einem Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) von 1944 legte die Organisation fest, daß die Mitgliedstaaten sich nur die Kosten für Fluglotsendienste erstatten lassen dürfen, aber keine weiteren, darüber hinausgehenden.

In der derzeitigen russischen Gebührenregelung sehen westliche Fluggesellschaften einen Verstoß gegen dieses Abkommen. Kürzlich erst hatte Präsident Putin beim EU-Rußland-Gipfel in Aussicht gestellt, die Fluggebühren in Zukunft ganz abzuschaffen. Diese Absichtserklärung kam vermutlich nicht ganz freiwillig zustande, denn der Streit um die Fluggebühren schwelt seit langem und schien Ende 2006 schon beigelegt zu sein. Es wurde ein Vertrag ausgehandelt, dem zufolge Rußland bis 2013 die Gebühren senken sollte. Moskau hat den Vertrag allerdings nie unterschrieben. Sein Zustandekommen ist aber eine der Voraussetzungen für den Beitritt Rußlands zur Welthandelsorganisation (WTO).

Aeroflot-Vertreter sehen den Gebühren-Streit mit Besorgnis, denn die eigene Fluggesellschaft erleidet Verluste, wenn sie ihre Überflugrechte über Deutschland verliert.

Über die Gründe für das einseitige Flugverbot wird auch in Rußland gerätselt. Betroffen sind 49 Frachtflüge, die wöchentlich von Frankfurt nach Astana fliegen; es handele sich um ein zusätzliches Kontingent, über das getrennt verhandelt werden müsse. Da die bisherige Genehmigung zum Ende Oktober ausgelaufen war, hatte Lufthansa Cargo bereits eine Verlängerung beantragt. Eine Vermutung ist, daß Rußland einen der sibirischen Flughäfen als Drehkreuz für europäische Frachtflüge nach Asien eingesetzt wissen möchte, um am steigenden Umsatz teilhaben zu können. Bereits im Februar sei mit Lufthansa Cargo eine Vereinbarung getroffen worden, zukünftig sibirische Flughäfen zu nutzen. Aufgrund der höheren Fluggebühren wollte Lufthansa Cargo davon zurücktreten. Für den Fall, daß die Fluggesellschaft zustimmen sollte, künftig doch sibirische Flughäfen zu nutzen, stellte das russische Verkehrsministerium nun eine Verlängerung des Überflugrechts bis Februar 2008 in Aussicht.


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