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15.12.07 / Klare Sache

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-07 vom 15. Dezember 2007

Klaus D. Voss:
Klare Sache

Mit einem Satz kann man Klarheit schaffen, als Verfassungsrichter: Ein Beamter muß mit seinem Verhalten der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung tragen.

Das ist jetzt Sache. Der Hessische Staatsgerichtshof, als Hüter der Landesverfassung, ließ es sich nicht nehmen, die klare Linie zu ziehen. Und zwar gegen den ewigen Ansturm der Multikulturellen auf das Grundverständnis unseres Staates.

Daß das Kopftuch-Verbot für Staatsdiener bestehen bleibt, haben sich die Kläger in Wiesbaden sagen lassen müssen, und zwar so: Nicht gestattet sind Symbole, die den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden gefährden können.

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Der Dienst als Beamter ist Dienst am Bürger und bietet keinen Platz für Selbstverwirklichung oder politisch-religiöse Demonstrationen. Und ein Beamter muß auch sicher orten können, wo unsere Gesellschaft ihre Wurzeln hat.

Auch die meisten Zuwanderer sehen das im Grunde genauso, ohne sich lange mit Leitkulturen aufhalten zu müssen; sie hatten sich ja für Deutschland entschieden, weil dieses Land christlich-humanistisch geordnet ist und nicht von religiösen Eiferern marodiert wird. Wir müssen unsere Vorzüge nicht verstecken.

Hessen ist überall, könnte man hoffen, aber dem ist nicht so. Acht weitere Bundesländer haben sich zum Vorrang der abendländischen Kultur klar bekannt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Ländern viel Spielraum eingeräumt, den nur ein Land zum schlechten nutzt: Berlin. Der rot-rote Senat hat jedes religiöse Symbol aus dem öffentlichen Dienst verbannt, leider auch das Kreuz.


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