Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-07 vom 22. Dezember 2007 Schoppen für Steinbrück In fast jeder Familie findet sich der eine oder andere Genießer, den man mit
einer Flasche Champagner, einem Whisky, einer guten Zigarre oder mit einer
besonderen Tasse Kaffee zum Fest erfreuen kann. Auf diese Güter erhebt der Staat
spezielle Verbrauchssteuern. Allein aus der Kaffeesteuer fließt dem Bund gut eine Milliarde Euro zu. Wer zur neuen Espressomaschine noch ein Kilo Arabicakaffee für 19 Euro schenkt, hat auch 3,43 Euro an den Finanzminister überwiesen. Der staatliche Obolus setzt sich zusammen aus 2,19 Euro Kaffeesteuer und 1,24 Euro Mehrwertsteuer. Ähnlich ist es bei einer guten Flasche Whisky. Im Verkaufspreis von 69 Euro sind 14,67 Euro Steuern enthalten – immerhin 27 Prozent des Warenwertes. Dennoch leben wir in glücklichen Zeiten. Viele Verbrauchssteuern wurden abgeschafft oder zumindest deutlich verringert, meist im Zuge des EU-Binnenmarktes. Entfallen sind seit 1993 zum Beispiel die Zucker-, die Salz- und die Teesteuer. Einige Steuern haben sogar eine lange Tradition. Die Biersteuer ist ungefähr so alt wie das Reinheitsgebot, und Kaffee wurde bei seinem Siegeszug im Europa des 17. Jahrhunderts als Luxusgut besteuert. Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung des Baus des Kaiser-Wilhelm-Kanals und seiner Schlachtflotte eingeführt. Letztere gibt es zwar längst nicht mehr, aber damit wir heute beim Blick ins Glas nicht genauso sang- und klanglos absaufen wie einst des Kaisers Flotte, wurde die Steuer einfach beibehalten. Denn die Finanzminister fanden schon immer: Alte Steuer, gute Steuer. IW |
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