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22.12.07 / Bundesstaaten und Bundesverwirrung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-07 vom 22. Dezember 2007

Bundesstaaten und Bundesverwirrung

Ländervergleiche führen leicht zu Mißverständnissen: So heißt die dem Bundestag entsprechende erste Parlaments-Kammer in der Schweiz und in Österreich Nationalrat. Die zweite Kammer heißt in der Schweiz Ständerat, in Deutschland und Österreich Bundesrat. Die Ständeräte – zwei je Kanton und einer je „Halbkanton“ – werden vom Volk gewählt, während die Bundesräte in Deutschland und Österreich von den Landtagen entsandt werden. Das Zusammentreten beider Kammern heißt überall Bundesversammlung.

Bundesrat ist in der Schweiz die Bezeichnung für die Bundesregierung. Die jeweils sieben Bundesräte („Bundesminister“) werden von der Bundesversammlung gewählt. Das Staatsoberhaupt heißt überall Bundespräsident, wird aber in Österreich direkt vom Volk und in Deutschland von der Bundesversammlung gewählt, während in der Schweiz turnusmäßig ein Bundesrat für jeweils ein Jahr auch als Bundespräsident fungiert, zusätzlich zu seinem Ressort. Die realen Befugnisse der Bundesländer oder Kantone gegenüber dem Bund sind in der Schweiz vergleichsweise am größten, in Österreich am geringsten. Das Mitspracherecht der Bürger – „direkte Demokratie“ – ist in der Schweiz am deutlichsten, in Deutschland am wenigsten ausgeprägt. RGK


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