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05.01.08 / Rundumbetreut zum Pauschalpreis / All-Inclusive-Angebote vor der Buchung genau prüfen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-08 vom 05. Januar 2008

Rundumbetreut zum Pauschalpreis
All-Inclusive-Angebote vor der Buchung genau prüfen

Nicht nur im Alltag, auch im Urlaub wollen viele Menschen ihre Ausgaben genau im Blick behalten. Entsprechend liegen All-Inclusive-Angebote voll im Trend. Denn damit lassen sich die Kosten für den Familienurlaub bereits im Reisebüro nahezu komplett kalkulieren. Damit es wirklich so ist, sollte man vor der Buchung das Angebot genau prüfen, rät Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Der Begriff all-inclusive ist nach wie vor nicht geschützt. Dahinter können sich ganz unterschiedliche Leistungen verbergen.“ So handele es sich manchmal nur um eine aufgepeppte Vollpension, ein anderes Mal sei sogar bis zu Zigaretten alles enthalten. Die dehnbare Interpretation des Begriffs erschwert die vermeintlich einfache Kalkulation. Zunächst sollte man sich fragen, was einem im Urlaub wichtig ist. Denn alle im Angebot enthaltenen Leistungen zahlt man automatisch mit.

Wer also eher ein Fitneßmuffel ist, sollte sich nach einem Hotel ohne großes Sportangebot, aber dafür mit eingeschlossenen Ausflügen umsehen. Eltern mit Kindern könnten dagegen auf eine umfassende Kinderbetreuung und auf flexible Essenszeiten achten. „Damit man am Urlaubsort keine unliebsamen Überraschungen erlebt, sollte man sich die eingeschlossenen Leistungen genau beschreiben und eventuell bei der Buchung bestätigen lassen“, betont die Verbraucherschützerin. Denn auf Leistungen, die im Angebot oder der Katalogbeschreibung nicht genannt wurden, hat man auch keinen Anspruch.

In den meisten All-Inclusive-Anlagen ist es üblich, daß die Urlauber für die Zeit des Aufenthaltes ein nicht abnehmbares Plastikarmband tragen müssen. Dieses zeigt an, daß man die All-Inclusive-Leistungen nutzen darf. Nicht jeder mag dieses Armband tragen. Einige sehen in der Markierung einen Angriff auf die Menschenwürde. Es gebe sogar Gerichtsurteile zu der Frage, ob man so ein Band tragen müsse oder nicht, berichtet Reiserechtsexpertin Wagner. Die Rechtssprechung sei jedoch nicht einheitlich, denn „die verschiedenen Gerichte urteilten zu diesem Thema bisher genauso unterschiedlich, wie die Urlauber“.

Meistens werde schon in der Angebotsbeschreibung darauf hingewiesen, daß das Tragen eines Plastikarmbandes obligatorisch sei.

Wer sich dann vor Ort weigere, dieses zu tun, könne von den All-Inclusive-Leistungen ausgeschlossen werden – und müsse dann alle Leistungen bezahlen.

Aber auch, wenn man erst vor Ort von dem Band erfährt, sei dieses nicht automatisch ein Reisemangel, der vor Gericht anerkannt wird: „Bei derart unterschiedlicher Rechtssprechung raten wir dringend von Experimenten ab und empfehlen, das Band zu tragen“, sagt die Expertin. Wer das nun überhaupt nicht will, sollte sich auch die Armbandfreiheit der Anlage vor dem Urlaub bestätigen lassen.         Ddp


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