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12.01.08 / Krank im Urlaub? / Die Europäische Krankenversicherungskarte gehört mit ins Gepäck

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-08 vom 12. Januar 2008

Krank im Urlaub?
Die Europäische Krankenversicherungskarte gehört mit ins Gepäck

Trotz aller Vor- und Umsicht kann man im Urlaub krank werden. Bei einem Schnupfen oder einer Magen-Darm-Verstimmung reicht meist der Griff zur Reiseapotheke. Andere Erkrankungen oder Verletzungen erfordern dagegen einen Arztbesuch. Im europäischen Ausland sollte man als gesetzlich Versicherter für solche Fälle unbedingt die Europäische Krankenversicherungskarte im Gepäck haben, die mittlerweile den Auslandskrankenschein ersetzt hat.

Man bekommt die Karte von seiner heimischen Krankenkasse und sollte sie dort rechtzeitig vor dem Start in den Urlaub beantragen. 

Bei neu ausgegebenen Versichertenkarten ist die Karte auch oft schon integriert. Sie gilt für die ambulante oder stationäre Notfallbehandlung in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, aber auch in den außereuropäischen Staatsgebieten wie Réunion oder Guadeloupe.

Blind verlassen sollte man sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch nicht, betont Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum, denn sie gilt nicht automatisch überall: „Lassen Sie sich vor Beginn der Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zusichern, daß diese dem gesetzlichen Versicherungssystem angehören und daß die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird.“

Man sollte außerdem stets deutlich machen, daß eine Behandlung als Privatpatient nicht gewünscht sei. Denn die heimische Krankenkasse übernehme nur die Kosten im Rahmen des gesetzlichen Gesundheitssystems des jeweiligen Landes.

Die wesentlich höheren Kosten einer privaten Behandlung müsse man selbst tragen. Das gelte in vielen Ländern grundsätzlich auch für den Besuch beim Zahnarzt, der – anders als in Deutschland – oft nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehöre. Da helfe nur eine Zusatzversicherung.

Eigentlich sollten Urlauber mit der Europäischen Krankenversicherungskarte beim Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt nichts vor Ort bezahlen müssen. Trotzdem versuchen manche Ärzte, dem Patienten die Behandlungskosten direkt in Rechnung zu stellen, ist die Erfahrung von Heinz Windisch vom Verband der Krankenversicherten Deutschlands:

„In solchen Fällen werden von den Krankenkassen nur Kosten in der Höhe übernommen, wie sie für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland anfallen würden.“

Um zumindest diese erstattet zu bekommen, sei es wichtig darauf zu achten, daß die Abrechnung so detailliert wie möglich ist.

Wenn eine Operation oder eine langwierige Behandlung notwendig werde, sollte man auf Nummer sicher gehen und nach Möglichkeit Rücksprache mit seiner heimischen Krankenkasse halten, rät Windisch.

Was für Urlaubsreisen in das außereuropäische Ausland grundsätzlich empfohlen wird, gibt auch auf Touren in Europa mehr Sicherheit: eine private Auslands-Reisekrankenversicherung. Die übernimmt neben den höheren Behandlungskosten meist auch die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport.   Ddp


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