20.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
12.01.08 / Schmuck weg? / Diebstahl aus dem Zimmersafe bringt auch noch Ärger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-08 vom 12. Januar 2008

Schmuck weg?
Diebstahl aus dem Zimmersafe bringt auch noch Ärger

Wer in den Urlaub fährt, hat meist einiges an Wertsachen im Gepäck: die teure Kamera, etwas Schmuck und natürlich die Reisedokumente. Um diese sicher aufzubewahren, steht in vielen Hotels gegen ein Entgelt ein Zimmersafe zur Verfügung. Generell ist es sinnvoll, diesen zu nutzen. Das gelte selbst dann, wenn man eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, betont Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der Versicherungsnehmer habe schließlich eine Schadensminderungspflicht. Wenn man also seinen teuren Goldschmuck offen im Hotelzimmer liegen läßt, könnte die Versicherung bei einem Diebstahl unter Umständen die Zahlung verweigern.

Gibt es direkt im Zimmer keinen Safe, sollte man deshalb Wertgegenstände gegen Quittung im Hotelsafe unterbringen.

Doch auch ein Zimmer- oder Hotelsafe bietet keine 100prozentige Sicherheit. Wird etwas aus dem Safe entwendet,  tritt die Reisegepäckversicherung zwar ein. Wer jedoch keine abgeschlossen hat, muß den Schaden in der Regel selbst tragen.

„Diebstahl gehört juristisch gesehen zum allgemeinen Lebensrisiko.  Außer den Dieb kann man zunächst niemanden dafür haftbar machen“, betont die Rechtsexpertin.

Anders ist es jedoch, wenn im Hotel schlampig gearbeitet und die Sicherungspflicht vernachlässigt wurde. Wird zum Beispiel der Schlüssel zum Hotelsafe leicht zugänglich aufbewahrt oder wurde der Safe im Zimmer nicht ausreichend befestigt, könne es sich unter Umständen um grobe Fahrlässigkeit handeln. Dann hafte der Vertragspartner.

Handele es sich um eine Pauschalreise, müsse man in solchen Fällen seine Ansprüche gegen-über dem Veranstalter geltend machen. Nur bei direkter Buchung im Hotel sollte man sich gleich an den Hotelier wenden.

Wichtig sei in jedem Fall, möglichst sofort die örtliche Polizei einzuschalten.

„Sowohl Versicherungen als auch die Reiseveranstalter fordern ein Polizeiprotokoll über den Diebstahl. Nur dann werden Ansprüche überhaupt anerkannt“, sagt Dittrich.

Bei Sprachproblemen ist es dabei sinnvoll, sich an das örtliche Büro des Reiseveranstalters oder den Reiseleiter zu wenden, um dort Hilfe zu bekommen.

Auch die Benennung von Zeugen kann die eigenen Ansprüche unterstützen. Zum Beispiel, wenn andere Gäste bemerkt haben, daß der Schlüssel für den Hotelsafe häufig offen herumlag.

Es ist nicht immer einfach, dem Hotel ein Verschulden nachzuweisen, weiß die Verbraucherschützerin: „Man sollte sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, daß ein Diebstahlrisiko erstmal jeder selbst trägt und nicht automatisch jemand für den Verlust von Wertgegenständen haftet.“

Deshalb ist es trotz Zimmersafe besser, manche Dinge vielleicht lieber nicht in den Urlaub mitzunehmen.        Ddp


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren