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22.03.08 / Gefängnisstrafe / Wien: Islamisten-Prozeß beendet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-08 vom 22. März 2008

Gefängnisstrafe
Wien: Islamisten-Prozeß beendet

Im Prozeß gegen zwei im September 2007 verhaftete österreichische Staatsbürger „mit Migrationshintergrund“ wurde der 22jährige Hauptangeklagte zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß er im Internet Anschläge auf Stadien und Zuseher der Fußball-Europameisterschaft 2008, auf in- und ausländische Politiker sowie auf Gebäude und Einrichtungen in Wien erörtert sowie an der Entstehung eines Drohvideos mitgewirkt hat, mit dem Österreich und Deutschland zum Abzug aus Afghanistan gedrängt werden sollten. Der Schuldspruch lautete daher auf die Delikte „Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“, „Beteiligung an einer kriminellen Organisation“, „Nötigung der Bundesregierung“, „versuchte schwere Nötigung“ und „Aufforderung beziehungsweise Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung“. Die mitangeklagte Ehefrau kam mit 22 Monaten davon. Beide Strafen wurden unbedingt ausgesprochen, sind aber noch nicht rechtskräftig.

Der Einspruch der Verteidigung stützt sich unter anderem auf die ihrer Meinung nach unerlaubte Internet-Überwachung. Der Fall wird also beim Höchstgericht landen und könnte richtungsweisend werden. Der Prozeß selbst hatte mit einem Eklat begonnen, weil sich die Angeklagte weigerte, ihren Gesichtsschleier abzunehmen und deswegen von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Auch der Angeklagte sorgte mehrmals mit Tobsuchtsanfällen für Unterbrechungen.

Die Entführung zweier Österreicher im tunesisch-algerischen Grenzgebiet steht in keinem Zusammenhang mit dem Wiener Prozeß, sondern zielt auf Lösegeldzahlungen und Freipressung islamistischer Gefangener in Tunesien und Algerien ab. Es ist allerdings zu befürchten, daß nun andere Gruppen die in Wien Verurteilten freizupressen versuchen.           RGK


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