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29.03.08 / Futter für das Bürokratiemonster / Die Europäische Union will das Antidiskriminierungsgesetz verschärfen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-08 vom 29. März 2008

Futter für das Bürokratiemonster
Die Europäische Union will das Antidiskriminierungsgesetz verschärfen
von Ansgar Lange

Behinderten- und Frauenverbände, Lesben und Schwule, die Gewerkschaften sowie der linke Block der deutschen Politik (Die Linke, die Grünen und SPD) werden sich vor Freude die Hände reiben: Brüssel will das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz bekannt – deutlich verschärfen. „Die Bundesregierung hat sich die EU-Ohrfeige für das Antidiskriminierungsgesetz mehr als verdient“, jubilierte beispielsweise Barbara Höll, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke, über die Kritik des zuständigen EU-Kommissars Vladimir Spidla. Für CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer ist der Tscheche hingegen ein regelungswütiger „Sozialist“, der in Brüssel „Büchsenspanner, Bauchredner und Schleppenträger“ um sich schart: ein echter Polit-Kommissar eben. Der Sozialdemokrat war übrigens früher mal Kulissenschieber. Diese Tätigkeit hat sich anscheinend nachhaltig auf sein Handeln ausgewirkt.

Seit dem 18. November 2004 amtiert er als EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit. Zuvor war er in der tschechischen Innenpolitik gescheitert. So ist das eben: Jemand, der sich nur zwei Jahre als Ministerpräsident hält und dann versagt, bekommt einen schönen Posten in Europa, wo er dann ungehemmt regulieren darf. Man darf unterstellen, daß dies besonders viel Spaß macht, wenn es gegen die Deutschen geht.

Spidla gilt nämlich nicht eben als deutschfreundlich. In einem Interview mit dem Magazin „Focus“ verwahrte er sich gegen jegliche Kritik: „Deutschland hat bei der Antidiskriminierungsrichtlinie zugestimmt. Berlin sollte sich jetzt also nicht beschweren.“ In seinem Brief vom 31. Januar 2008 hatte Spidla Mängel in der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz moniert und Nachbesserungen vor allem für homosexuelle Staatsbedienstete gefordert.

Das schon in seiner bisherigen Form äußerst umstrittene Bundesgesetz will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität und Orientierung verhindern. Spidla moniert zum Beispiel, daß einige EU-Vorgaben nur unzureichend umgesetzt worden seien. So hätten Schwule und Lesben, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, bisher nach dem Tod ihres Partners keinen Anspruch auf Rentenbezüge.

Bayerns Europaminister Markus Söder kündigte unterdessen an, daß sich Bayern gegen weitere Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen zur Nichtdiskriminierung massiv zur Wehr setzen würde: „Schon der gegenwärtige gesetzliche Rahmen geht an die Grenze des politisch Vertretbaren und praktisch Vernünftigen. Jetzt noch draufzusatteln und wie EU-Sozialkommissar Spidla eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Familie zu fordern, ist ein völlig falsches Signal.“ Eine solche Gleichstellung sei mit Bayern nicht zu machen. Schon jetzt sei das AGG ein „Bürokratieungeheuer“, daß die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerade für diejenigen reduziere, die das Gesetz zu schützen vorgebe. „Das Gegenteil wäre richtig: Das Gleichbehandlungsgesetz entschlacken und Bürokratie abbauen.“

Spidlas Schreiben könnte zu weiterem Ärger in der Großen Koalition führen, denn der Union war es nach Aussage von Fraktionsvize Wolfgang Bosbach schon schwer genug gefallen, dem Gesetz in seiner bisherigen Form zuzustimmen. Doch selbst im roten Bundesjustizministerium zeigte man sich irritiert. „Wir gehen davon aus, daß wir die Vorgaben aus Brüssel richtlinienkonform umgesetzt haben, und werden das der EU-Kommission auch so mitteilen“, ließ eine Sprecherin des Zypries-Ministeriums verlauten. Der grüne Homo-Lobbyist Volker Beck zeigte sich hingegen entzückt über die tatkräftige Unterstützung aus Brüssel: „Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht und bei der Beamtenversorgung ist überfällig.“

Daß gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde und insgesamt 14 EU-Mitgliedsstaaten gerügt wurden, zeigt, wie kompliziert diese juristisch-bürokratische Mißgeburt ist.

Der Vorfall zeigt auch, wie wenig ernst es die EU mit dem Prinzip der Subsidiarität nimmt. Außerdem ist das Ganze ein erschreckendes Beispiel für die Unkenntnis der Brüsseler Bürokratiemaschinerie, die nicht erkennt, daß viele Punkte, die sie nun in Deutschland im AGG nicht umgesetzt sieht, längst im hiesigen – viel zu weit reichenden Arbeitsrecht – geregelt sind.


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