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29.03.08 / Allensteins Stadtpräsident in U-Haft / Landgericht in Bialystok kippte anderslautendes Urteil der Vorinstanz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-08 vom 29. März 2008

Allensteins Stadtpräsident in U-Haft
Landgericht in Bialystok kippte anderslautendes Urteil der Vorinstanz

Czeslaw Jerzy Malkowski, der der Belästigung von Mitarbeitern beschuldigte Stadtpräsident von Allenstein, ist in das Untersuchungsgefängnis von Wartenburg eingeliefert worden. Eine entsprechende Anordnung traf das Landgericht in Bialystok.

Polizisten nahmen die Verhaftung im Städtischen Krankenhaus vor. Der Stadtpräsidenten hatte die Polizei selber über seinen Aufenthaltsort informiert. Wie die Pressesprecherin der Allensteiner Polizei, Beata Chojnowska, mitteilte, wurden vor der Verhaftung Routineuntersuchungen durchgeführt. Nach deren Beendigung war der Arzt mit einer Untersuchungshaft des Stadtpräsidenten Malkowski einverstanden, machte aber zur Bedingung, daß der entsprechenden Anstalt ein Hospital angeschlossen ist.

Als sich im Laufe des Verhandlungstages die Entscheidung des Gerichtes in Bialystok abzuzeichnen begann, fühlte sich der Stadtpräsident, so zumindest seine Darstellung der Dinge, plötzlich unwohl. Sein Rechtsanwalt ließ die Journalisten später wissen, daß Malkowski auf dem Wege zu einer ärztlichen Behandlung sei.

Als das Gericht seine Entscheidung verkündete, befand sich Malkowski schon nicht mehr im Gerichtssaal. Sein Verteidiger verspätete sich bei der Entscheidungsbekanntgabe und informierte sich über die angeordnete Untersuchungshaft durch die Journalisten. Er tat nur kund, daß er von der Entscheidung überrascht sei und ließ die Journalisten dann allein.

Noch vor zwei Wochen hatte ein eine Instanz tiefer angesiedeltes Gericht in Bialystok die Verhaftung Malkowskis abgelehnt. Es hatte ihm nur bis auf weiteres verboten, sein Amt als Stadtpräsident von Allenstein weiterhin auszuüben. Der Staatsanwalt hatte gegen diese Gerichtsentscheidung Beschwerde eingelegt, weil er Verdunkelungsgefahr sah und wegen der Höhe der drohenden Strafe Fluchtgefahr. Dieser Sichtweise hat sich die Justiz mit ihrer jüngsten Entscheidung angeschlossen.


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