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05.04.08 / Das Goldene Zeitalter der Piraterie / In Wirklichkeit war alles nicht ganz so romantisch wie in Literatur und Film geschildert

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-08 vom 05. April 2008

Das Goldene Zeitalter der Piraterie
In Wirklichkeit war alles nicht ganz so romantisch wie in Literatur und Film geschildert
von Manuel Ruoff

Der Begriff „Goldenes Zeitalter der Piraterie“ stammt aus dem Jahre 1724 und geht auf einen gewissen Captain Charles Johnson, hinter dem Daniel Defoe vermutet wird, zurück, der ihn in seinem Buch „A General History of the Pyrates“ erstmals verwandt hat. Man versteht darunter den Zeitraum von 1690 bis 1730.

Die Vergabe von Kaperbriefen an sogenannte Freibeuter verlor als Mittel der zwischenstaatlichen Politik der europäischen Großmächte an Bedeutung. Hier ist vor allem das Jahr 1714 zu nennen, als Spanien, Großbritannien, die Niederlande und Frankreich den Spanischen Erbfolgekrieg beendeten und zu friedlicheren und gesitteteren Formen des Umgangs miteinander und dem Eigentum des anderen übergingen.

Auch für den sogenannten Bukanier, der im Gegensatz zum Freibeuter nicht unter dem Schutz und auf Rechnung eines Landesherren, sondern eines Gouverneurs auf Beutezug ging, brachen nun schwierige Zeiten an. Viele Gouverneure in den Kolonien, die lange vom Handel mit erbeuteten Gütern profitiert hatten, begannen nun selbst unter den unsicheren Handelswegen und den steigenden Versicherungssummen zu leiden und wechselten die Seite, gingen von der Unterstützung zur Bekämpfung von Bukanieren über.

Viele Freibeuter und Bukaniere machten sich vor diesem Hintergrund selbständig und gingen nun auf eigene Rechnung ihrem Gewerbe nach. Sie wurden Piraten. Zweifellos ist es verwerflich, anderen gegen deren Willen und ohne Gegenleistung mit Gewalt deren Eigentum wegzunehmen. Andererseits herrschte auf den Piratenschiffen unter den Piraten eine Ordnung, die nicht selten sozialer, egalitärer und demokratischer war als auf den Schiffen, die sie überfielen.

Im Gegensatz zur damaligen ständischen Gesellschaftsordnung wählten die Seeräuber ihren Kapitän und ihre Offiziere selbst, teilten die Beute zu mehr oder weniger gleichen Teilen unter sich auf und begrenzten die Autorität des Kapitäns, der bei der Verfolgung einer Prise und im Kampf absolute Autorität besaß, sich aber ansonsten der Mehrheit beugen mußte. Außer einem größeren Anteil an der Beute genoß er kaum Privilegien, weder ein besseres Essen noch eine Offiziersmesse oder eine spezielle Unterbringung. Wie in einer Demokratie war die Schiffsführung ein Amt auf Zeit. Nur selten blieb ein Kapitän länger als drei oder vier Jahre in seiner Position. Waren seine Entscheidungen nicht mehr mehrheitsfähig, wurde er abgesetzt.

Eine weitere Einschränkung der Macht des Kapitäns garantierte der Maat, der gewählt wurde, um die Interessen der Mannschaft zu vertreten und zu schützen. Der Rat, eine Versammlung, bei der alle Männer eines Schiffes Mitspracherecht hatten, stellte die höchste Autorität dar.

Die sogenannte „Chasse Partie“ brauchte den Vergleich mit dem Recht vieler der damaligen Staaten nicht zu scheuen. So erhielten die Verwundeten neben dem ihnen zugestandenen Teil der Beute eine Entschädigung, und außerdem hatte jeder von ihnen noch sechs Wochen nach Ende der Fahrt Anspruch auf Behandlung.

Vor dieser Seite der Piraterie ist die romantische Verklärung durch Literatur und Film zu sehen.


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