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03.05.08 / Pressefreiheit mit Einschränkungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-08 vom 03. Mai 2008

Pressefreiheit mit Einschränkungen

Grundlage für die Pressefreiheit in der Welt ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ vom Dezember 1966, kurz „Zivilpakt“ genannt. Seit 1973 ist er auch Bestandteil deutschen Rechts. Der Pakt basiert auf dem Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen.

Artikel 19 beginnt mit der Feststellung: „Jedermann hat das Recht auf ungehinderte Meinungsfreiheit“ und auf „freie Meinungsäußerung“. Letzteres schließe das Recht ein, Informationen ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen mit den Mitteln eigener Wahl zu beschaffen und weiterzugeben.

Allerdings sei, heißt es im „Zivilpakt“ weiter, die Ausübung dieser Rechte „mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden“. Daher könne sie „bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer sowie „für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit“.

Der Folgeartikel 20 verbietet zudem „jede Kriegspropaganda“ und „jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Haß, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird“.

Es bedarf keiner großen Phantasie zu erkennen, wo die Schlupflöcher des Paktes stecken. Kriegführende Parteien würden stets darauf pochen, daß sie niemals „Kriegspropaganda“ betrieben, sondern bloß ihre Sicht der Dinge schilderten. Desgleichen verschanzen sich politische Haßverbreiter hinter der vermeintlichen Wahrheit, religiöse verweisen gar auf eine angeblich göttliche Eingebung.

Diktatorische Regime wiederum verstehen es, sich die Einschränkungen in dem Artikel zum Schutze der „nationalen Sicherheit“ oder der „öffentlichen Ordnung“ zunutze zu machen, indem sie Kritik als „Hetze“ kriminalisieren. Kein Wunder also, daß auch die damaligen Ostblockstaaten zusammen mit Nordkorea, Rot-China oder Kuba dem Abkommen bereitwillig beitraten. H. H.


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