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10.05.08 / Milde Maßnahmen / Fall Kaan U. – Richterin: Ein Deutscher wäre weit härter bestraft worden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-08 vom 10. Mai 2008

Milde Maßnahmen
Fall Kaan U. – Richterin: Ein Deutscher wäre weit härter bestraft worden
von Markus Schleusener

Deutsche beleidigen um jeden Preis: „Ich f … alle deutschen Frauen.“, „Scheiß Deutsche“, „Wir werden euch alle vergasen“. Das brüllten Mesuth, Fatih und Kaan in einem Bus der Linie M29, die die Berliner Stadtteile Wilmersdorf und Neukölln verbindet. Sie pöbelten eine junge deutsche Frau an. Als eine ältere Frau, ebenfalls Deutsche, dazwischengehen wollte, wurde sie als „deutsche Hure“ und „Schlampe“ tituliert.

So geschah es im vergangenen September. Jetzt war Verhandlung. Die drei Türken standen vor Gericht. Der älteste von den drei Krawallos, Kaan (19), beschrieb laut „Tagesspiegel“ seine persönliche Lage so: 2005 habe er vorzeitig, also ohne Abschluß, die Schule verlassen und durchlaufe seitdem „Maßnahmen“.

Die Öffentlichkeit stellt sich die Frage: Was sind das für „Maßnahmen“, die Kaan U. seit drei Jahren durchläuft? Die Nachfrage bei Berliner Behörden bringt keine konkreten Antworten, weil über persönliche Dinge keine Auskunft erteilt würden. Schon gar nicht bei Jugendlichen. Die Direktorin des Neuköllner Jugendamtes ist jedoch bereit, grundsätzlich über „Maßnahmen“ zu sprechen. Es handelt sich demnach nicht selten um Beschäftigungstherapie, auch wenn Gabriele Gallus-Jetter dieses Wort nicht in den Mund nimmt. Es gilt, die zehnjährige Schulpflicht zu erfüllen, auch wenn ein Jugendlicher eigentlich gar nicht mehr die Schulbank drückt. „Wir erleben oft, daß die Schule geschmissen wird.“ Wie oft genau, weiß sie aber nicht.

Man kann nicht behauptetn, daß der Staat nichts unternimmt, um aus der Bahn geratenen Jugendlichen wieder auf die Sprünge zu helfen. So eine Maßnahme kann im positiven Fall Freizeitarbeit sein, im negativen – wenn der Schulabbrecher bereits kriminell ist – ein Täter-Opfer-Ausgleich. Oder er holt den Hauptschulabschluß nach. Dazu muß ein Schulabbrecher nicht unbedingt eine reguläre Schule besuchen. „Einen Hauptschulabschluß kann man nicht nur machen, indem man jeden Tag an die Hauptschule geht und dort einen Abschluß macht.“ Möglich sei zum Beispiel auch Unterricht in Kleinstgruppen. Oder als begleitende Maßnahme während einer Ausbildung.

Gallus-Jetter ist sich sicher, daß ihre 400-Mitarbeiter-Behörde die Möglichkeiten hat, um Fähigkeiten bei den Jugendlichen zu suchen, die sie vielleicht besitzen. „Schulverweigerung ist ein weites Feld“, seufzt sie. Und im Zweifelsfall müsse man davon ausgehen, daß eine Maßnahme „nicht erfolgreich“ gewesen sei.

Doch die Aktivitäten unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk. Ganz anders ist die Lage in Wilmersdorf-Charlottenburg. Dort erklärt der Jugendamtsmitarbeiter Heinz Wolfframm, für Schulabbrecher gebe es „relativ wenig“ Angebote. Um Jugendliche wie Kaan U. kümmere sich das Jobcenter. „Da gibt es inzwischen eine klare Linie: Die kriegen nicht mehr nur Geld überwiesen, so wie früher“, berichtet er.

Was aber macht das Jobcenter mit Jugendlichen wie Kaan U.? Dazu lieferte eine Konferenz der SPD-nahen Fried­rich-Ebert-Stiftung vor einigen Tagen Einblicke. Dort berichtete Staatssekretär Kajo Wasserhövel über „unglaublich viele Projekte“, mit denen dürftig qualifizierte oder gering motivierte  Jugendliche in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. So zum Beispiel der Ausbildungsbonus. Diesen Bonus in Höhe von 6000 Euro bekomme ein Betrieb vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn er einen „benachteiligten Jugendlichen“ einstelle.

Für Kaan U. wurde es allen Maßnahmen zum Trotz (die offenbar allesamt zur Kategorie „nicht erfolgreich“ gehören) am Ende recht eng. Wegen einer anderen Straftat (Körperverletzung) steht eine weitere Verhandlung noch aus. Als ihm klar wurde, daß er mit einer Haftstrafe zu rechnen habe, meinte er kleinlaut: „Gefängnis würde mir nicht helfen. Ich besitze nicht die psychische Kraft, das abzusitzen.“

Jugendrichterin Kirsten Heisig verurteilte ihn dennoch zu vier Wochen Jugendarrest. Ein mildes Urteil, wie sie selbst hinterher hinzufügte. Die Angeklagten profitierten von ihrer türkischen Abstammung, befand die Richterin. Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern zudem wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Foto: Unterhaltung auf Kiezdeutsch: Jugendliche in Problembezirken wie Berlin-Wedding können sich ihrem Umfeld schwer entziehen. Zu viele rutschen ab, verlassen ohne Abschluß die Hauptschule und erkennen ihre eigenen Grenzen nicht mehr. Mangelnde Perspektiven, aber auch fehlende eigene Motivation treibt viele in die Kriminalität und Gewalt.


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